Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (8 (1918))

Literatur.

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versität Halle von Wilhelm Schräder nicht an das vorliegende Werk
heran. — Der Verfasser hat seinen Stoff nach den drei Jahrhunderten
gegliedert, in denen sich die Geschichte der Universität Wittenberg
abspielt; dem ersten, dem 16. Jahrhundert, sind die fünf ersten Kapitel
(S. 1—345) gewidmet, während die zwei anderen Jahrhunderte in je
einem Kapitel behandelt sind, und das achte Kapitel die letzten Schick-
sale der Universität und ihre Vereinigung mit der Universität Halle
beschreibt. Es ist durchaus gerechtfertigt: das erste Jahrhundert ist
die eigentliche Blütezeit der Universität, die Zeit, da Luther und Me-
lanchthon an ihr gewirkt und ihr den Stempel ihres Geistes aufgedrückt
haben, und wenn auch im zweiten Jahrhundert die Universität sich noch
auf einer gewissen Höhe hält, so ist doch das dritte Jahrhundert der
Universität die Zeit ihres Niederganges, wenn auch am Schlüsse der
Periode ein Aufstieg nicht zu verkennen ist. Die fünf dem ersten Jahr-
hundert der Universität gewidmeten Kapitel behandeln Gründung und
Organisation (S. 1—41), die vorlutherische Universität (S. 42—89), Lu-
thers Anfänge und die Umwandlung der Universität (S. 90—179), Luther
und seine Mitarbeiter, Ausbau der Organisation (S. 180—249) und Über-
gang an die Albertiner, der Kryptokalvinismus in Wittenberg (S. 250
bis 345). Für den Rechtshistoriker und Kanonisten ist wohl das erste
Kapitel, das die Gründung und erste Organisation beschreibt, das an-
gehendste und lehrreichste. Das Verhältnis der Landesobrigkeit zur
Reichsgewalt, der weltlichen Gewalt zur geistlichen bei der Gründung,
die finanzielle Ausstattung der Universität mit Mitteln des Kirchengutes,
die Feststellung der Verfassung der neuen Hochschule, deren Autonomie
im Verhältnis zur landesobrigkeitlichen Gewalt: alle diese Punkte werden
hier erörtert. Mit Recht wird die zuerst von Theodor Muther aufgestellte
und bereits von Georg Kaufmann bekämpfte Behauptung abgewiesen,
die Gründung der Universität Wittenberg mache insofern Epoche in
der Geschichte der deutschen Universitäten, als ihr Stifter Kurfürst
Friedrich der Weise sich mit der Bitte um ein Privilegium für seine Stif-
tung nicht an den Papst, sondern an die weltliche Gewalt, Kaiser Maxi-
milian, gewandt und damit die Universität Wittenberg als eine Staats-
anstalt errichtet habe. Demgegenüber genügt es, darauf hinzuweisen,
daß der Kurfürst es sich hat angelegen sein lassen, für seine Gründung
nachträglich auch den Segen der Kirche zu gewinnen; er konnte dessen
um so weniger entbehren, als er seine Hochschule nach der Sitte des
Mittelalters auf Erträge des Kirchengutes durch Verbindung des Aller-
heiligenstifts in Wittenberg mit der Universität gründen wollte und
dazu der Zustimmung des Papstes bedurfte. Mit der Entstehung der
Verfassung der Universität Wittenberg und ihrer ältesten Gestalt hatte
sich bereits Nikolaus Müller eingehend beschäftigt (vgl. den Hinweis
darauf bei Georg Kaufmann, Die Geschichte der deutschen Universi-
täten, Bd. II S. XVIIf.); leider ist seine Arbeit nie veröffentlicht worden.
Der Verfasser des vorliegenden Werkes war aber in der Lage, sie zu
benutzen (vgl. Vorwort S. VIII). Wenn auch die Anfänge der Witten-
berger UniversitätsVerfassung im Dunkeln liegen und die ältesten Sta-^

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