Die deutschen Reichskriegssteuergesetze usw. 3
zur Beratung und Beschlußfassung sich ebenso einstellten
wie als Verkündiger wirksamer Ablässe an die Gottesstreiter,
als Kreuzzugsprediger wider die Gottesfeinde, als Spender
besonders geweihter Fahnen an die Reichsfeldherren, von
denen die Führung zum Siege erwartet wurde, bis schimpf-
liche Niederlage oder wilde Flucht der Deutschen ihrem
Wirken ein Ziel setzte.1) Zahlreiche Reichstage, Kurfürsten-
und Städtetage waren erforderlich, um die Maßnahmen des
Reiches gegen die Böhmen in die Wege zu leiten, — viele
von ihnen traurige Zeichen dafür, daß nur sehr schwache
Klammem des gemeinsamen Interesses und der gemein-
samen Pflichten das Reich als Staat zusammenhielten.
Erst die steigende Not, das Versagen der kriegerischen
Anstrengungen ließen an durchgreifende Besserungen
denken. Nicht immer aber verraten Pläne der Reform
staatlicher Grundlagen, des Heer- und des Steuerwesens,
nur den eisernen Entschluß zum Siege. Oft genug sind sie
Symptome der Schwäche, die dem neuen Steuersystem und
Heeresaufgebot sich mitteilen wird. Gefaßt unter dem
verderblichen Eindruck des noch andauernden Krieges
liefern sie, wenn überhaupt zu Ende geführt, im besten
Falle Stückwerk, das alte Zustände neben jungen Ersatz-
teilen bestehen läßt. Sie werden regelmäßig scheitern, weil
ihnen die Einmütigkeit des Wollens und des Handelns
fehlt, — allgemeine Sätze, deren Richtigkeit durch die
Prüfung der deutschen Reichstage in den Jahren 1422 und
1427 und zumal des Inhalts ihrer staatskirchlichen Be-
schlüsse erwiesen werden soll.
*) Über die Wirksamkeit der päpstlichen Legaten vgl. F. von
Bezold, a. a. O. I, 8. 54k. 80. 84. 96f. H. Wendt, Der deutsche
Reichstag unter König Sigmund bis zum Ende der Reichskriege
gegen die Husiten 1410—1431 (Breslau 1889), 8. 44. A. Bachmann,
a. a. 0. II, 8. 250. Bis zum Jahre 1423 war als Legat tätig Brands,
de Castiglione, Bischof von Piacenza seit 1404, Kardinalpriester tit.
s. Clementis seit 1411 Juni 6, Kardinalbischof von Porto und s. Rufina
(cardinalis Placentinus) seit 1431, f 1443 Februar 4; vgl. C. Eubel,
Hierarchia catholica medii aevi I (Münster 1898), p. 32. 36. 39. 42. RIA.
VIII, 8. 643. — Über die päpstlichen Bullen vom 1. März 1420 und
13. Februar 1422 vgl. F. von Bezold, a. a. O. I, 8. 38. 43. 80. A. Bach-
mann, a. a. O. II, 8. 253; s. auch RTA. VIII, 8. 66 n. 52.
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