Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Kanonistische Chronik.

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teils durch seine zeitweilige Reichstagsmitgliedschaft, teils durch vor-
übergehende Gesundheitsstörungen veranlaßt waren, bis zu seinem end-
gültigen Übertritt in den Ruhestand im April 1906, also mehr als ein
Menschenalter hindurch, neben Kirchenrecht namentlich deutsche Rechts-
geschichte, deutsches Privatrecht und Handelsrecht vorgetragen. Auch
seine frühere praktische Tätigkeit fand hier, ganz abgesehen von seiner
umfangreichen Gutachterarbeit und seiner politischen Betätigung, in
der juristischen Beratung und in der Organisation des Altkatholizismus
eine gewisse Fortsetzung. Besonders fruchtbar war v. Schulte aber
als Schriftsteller. Doch kommen hier von seinen zahlreichen litera-
rischen Arbeiten, von denen nur im Vorbeigehen sein Handbuch des
katholischen Eherechts (1855) und sein 1886 in vierter Auflage er-
schienenes und auch auf das evangelische Recht ausgedehntes Lehrbuch
des Kirchenrechts erwähnt sei, lediglich die der Geschichte gewid-
meten Veröffentlichungen in Betracht. Sie galten vorwiegend den
Quellen und der Literatur und waren begleitet von einer Anzahl von
kleineren und größeren Ausgaben, die freilich, weil ihr Veranstalter
mehr Jurist als Editionstechniker und weil philologische Akribie nicht
seine Sache war, samt und sonders nur mit Vorsicht zu benützen,
auch zum Teil bald nach dem Erscheinen durch bessere ersetzt worden
sind. Dauernd verdient hat sich v. Schulte dagegen durch seine
1875—1880 erschienene dreibändige Geschichte der Quellen und Literatur
des kanonischen Rechts gemacht, die sich als eine wahre Heerschau
der Kanonistik alter und neuer Zeit darstellt, für jeden Kirchenrechts-
forscher ein unentbehrliches und kaum je versagendes Hilfsmittel ist
und höchstens wegen allzu subjektiver Behandlung der Zeitgenossen
des Verfassers zu Beanstandung Anlaß gegeben hat. Endlich findet
sich auch in den drei Bänden, in denen der in überaus glücklicher
zweiter Ehe eines langen und rüstigen Ruhestandes sich erfreuende
Greis 1908/9 seine Lebenserinnerungen und einen Teil seiner kleinen
Schriften niederlegte, des Interessanten namentlich zur kirchlichen
Rechtsgeschichte der neuesten Zeit viel. Zur Würdigung seiner Persön-
lichkeit aber, die wegen ihrer Gradheit, ihrer treuen Anhänglichkeit
an die Stätte seiner Wirksamkeit und ihres aufrichtigen Wohlwollens
allen denen, die ihn näher gekannt haben, unvergeßlich bleiben wird,
sei außer auf den Nachruf von Nikolaus Hilling im Archiv für
katholisches Kirchenrecht XCV 1915 S. 519 ff. ganz besonders auf die
Worte der Erinnerung hingewiesen, die Ernst Landsberg aus ge-
nauester Vertrautheit mit der Person und dem Wesen des Dahin-
gegangenen in der Chronik der Universität Bonn für das Jahr 1914
(Bonn 1915), 8. 20ff. ihm gewidmet hat. U. St.
Den Heldentod für unser Vaterland starb am 2. November 1914
auf dem Zuckerhut bei Markirch im Elsaß der Mitarbeiter der Monumenta
Germaniae historica Dr. phil. Gerhard Schwartz, der Verfasser des
Werkes über „Die Besetzung der Bistümer Reichsitaliens unter den
sächsischen und salischen Kaisern" (1913).

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