Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Kirchliches Abgabenwesen bei französischen Eigenkirchen. 483
liehen anderer Niederkirchen, bei einer Wegräumung der
Ordale besonders tätig gewesen sei, denn seine Anteilnahme
an den brennenden Fragen der Zeit war ja im allgemeinen
verhältnismäßig gering. Nur auf der Diözesansynode trat
er hin und wieder mit diesen in einen bescheidenen Kontakt.
Darum verkörperte er mehr als andere Glieder der Hier-
archie in Sachen der Ordale das Gewohnheitsrecht des All-
tags. Aber gleichwohl will es nachdrücklich erwähnt sein,
daß dieser Klerus ein positives Interesse an der Erhaltung
der Zweikämpfe nahm. Eben weil diese duella einige Ein-
künfte abwarfen, die der Trias Bischof, Kloster und Priester
bemerkenswert erschienen, um sie urkundlich festzuhalten.
Fast mehr als alle anderen Quellenstellen zeigt uns
diese trockene Urkundennotiz der „oblationes campionum“,
wie mühsam den zentralen Instanzen — also dem Papst-
tum und dem kanonischen Recht — es gemacht wurde, die
Anschauungen von der purgatio canonica in die Peripherie
des kirchlichen Lebens zu überführen. Vor allem auch
deshalb, weil das Ordalwesen vom Eigenkirchenrecht
gestützt und gehalten wurde. Erst als das letztere wirk-
lich überwunden war — und für das französische Nieder-
kirchenwesen möchte man für dessen Verabschiedung fast
lieber noch das 13. als das 12. Säkulum ansetzen —, starb
auch das Ordal dahin.
Man darf nicht sagen, daß ich den Fall der in der
Diözese Langres gelegenen Kirche zu Pisy unbillig ver-
allgemeinert habe. Denn ebenso lagen die Dinge in der Diö-
zese Troyes und in anderen französischen Territorien. Da-
von und über den sonstigen Sprachgebrauch und über eine
Reihe anderer Momente der Ordalabgaben wird in der
Weiterführung der Arbeit, die an dieser Stelle erfolgen soll,
zu handeln sein.1)
x) Dort werde ich mich auch mit der in der Ordalforschung (so
von Franz, Köstler, Merk u. a.) vielfach übersehenen und doch be-
merkenswerten Studie von M. Pfeffer, Die Formalitäten des gottes-
gerichtlichen Zweikampfs, Zeitschr. f. romanische Philologie IX (1885),
8. lff., näher auseinandersetzen, ebenso mit der allerdings weniger ein-
dringenden und mehr summarischen Untersuchung von Axel Vorberg,
Der Zweikampf in Frankreich, Leipzig 1899.

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