Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Kirchliches Abgabenwesen bei französischen Eigenkirchen. 467
diesem erst 1075 gegründeten Kloster wandte sich Robert
von Moleme bereits 1098 mit zwanzig Mönchen ab, um in
der Einöde von Citeaux (D. Chalons-sur-Säone, jetzt D. Di-
jon) ein neues Kloster zu gründen. Warum trennte er sich
unwillig von Moleme? Nun, die Gründe seines Fortgangs
sind mehrfach von Zisterzienserschriftsteilem behandelt
worden. Man begründet diese Sezession mit der allgemeine-
ren Bemerkung, Robert sei mit der schnell erschlaffenden
Disziplin der molismensischen Mönche unzufrieden gewesen.1)
Ganz recht. Aber einen der gewichtigsten Erklärungs-
gründe für den Weggang des Robert von Moleme hat man
bisher noch nicht aufgedeckt, obwohl dieser offen zutage
hegt: Robert2) schied zum guten Teile deshalb aus Moleme,
Siehe darüber A. Manrique, Annales Cistercienses, Lugduni
1642, 1, p. 19; Gr. Müller a. a. O.; Derselbe, Die Gründung der Abtei
Citeaux, Bregenz 1898 (auch in der Cistercienser-Chronik X), 8. 10ff.;
Derselbe, Citeaux unter dem Abte Alberich (1099—1109), Bregenz 1909
(auch in der Cistercienser-Chronik XXI), 8. 5 ff. In Moleme fanden nicht
bloß persönlich zugespitzte Streitigkeiten statt, sondern es wurden im
Schoße des unruhigen Konvents auch bedeutsame Prinzipienkämpfe
ausgefochten. Der letztere Umstand mußte bei Müller noch weit schärfer
betont werden, und das unter Würdigung rechtshistorischer Momente.
Der äußere Verlauf der Sezession hat neuerdings auch bei Laurent,
Cart. de Molesmel, 111s. und p. 146 ss. eine fleißige und brauchbare
Darstellung gefunden. Freilich ist dem quellenkundigen Autor der
Gedanke nicht gekommen, daß Robert und seine Freunde gegen das
Eigenkirchenrecht Stellung nahmen. — Die Darstellung von F. Winter,
Die Cistercienser des nordöstlichen Deutschlands bis zum Auftreten der
Bettelorden, Gotha 1868ff., I, 8. 5ff., ist veraltet und gibt sich nur als
eine Wiedergabe von Manrique. Die, wie immer, so auch hier tiefer
schürfenden Untersuchungen von Hauck (Kirchengeschichte IV3"*,
8. 335ff.) und E. Vacandard, Vie de Saint Bernard4 * * *, Paris 1910, I,
p. 36ss. lassen eine Erweiterung in Sachen der Literatur (Müller,
Laurent) und der Problemstellung (Eigenkirchenrecht) zu.
a) Man darf vermuten, daß Stephan Harding, der mit Robert aus
Moleme ging, noch schärfer die Gefahren des Eigenkirchenrechts erkannte.
Denn dieser nachmalige Abt von Citeaux (1109—1134; über die Daten
seines Lebens vgl. wiederum Gr. Müller bei Buchberger, KirchL
Handlexikon II, Sp. 2205) und erste Geschichtsschreiber seines Ordens
(Verfasser des exordium parvum und — so viel dürfte auch HaucklV8-*,
8. 338 Anm. 8, zugeben — an der Entstehung der berühmten carta
caritatis namhaft beteiligt) war wohl von beiden Persönlichkeiten die
geistig weit bedeutendere.

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