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Georg Schreiber,
2. Oblationes campionum,
oblationes pugilum, oblationes bellorum,
oblationes iudieiorum.
Die Geschichte der Gottesurteile hat in den letzten
Jahren eine fleißige Förderung gefunden.1) Ich will hier
nur kurz andeuten, daß A. Franz dieser Materie mit dem
Interesse des Liturgiehistorikers umfängliche und ergebnis-
reiche Untersuchungen widmete, die auch durch Heran-
ziehung von handschriftlichem Material unsere Quellen-
kenntnis bedeutend erweiterten. Zu diesen Ausführungen
brachte U. Stutz einige bemerkenswerte Ergänzungen, die
dabei den anders orientierten Standpunkt des Hechts-
historikers nachdrücklich betonten.2) Gleichzeitig mit
Franz erschien die inhaltreiche, allerdings nur dem Zwei-
kampf-Ordal zugewandte Arbeit von A. Coulin über den
Verfall des offiziellen und die Entstehung des privaten
Zweikampfes in Frankreich.3) Diese auch liturgiekundige
Studie ist von der Ordalliteratur der letzten Jahre aller-
dings an vielen Stellen übersehen worden.4) R. Köstler
ging der Frage nach, welche der Ordalien christlicher Her-
kunft sind, und bejahte die christliche Abstammung von
Abendmahls-, Kreuz- und Psalterprobe, aber auch der Probe
x) Vgl. die dankenswerte Aufführung der Literatur bei Sägmüller,
Kirchenrecht3 II, 8. 33 Anm. 4. Diese Aufzählung läßt sich jedoch um
mehrere Arbeiten bereichern, die im nachfolgenden erwähnt werden.
2) In dieser Zeitschrift XXXI, Germ. Abt. (1910), 8. 662.
3) Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte,
hrsg. von O. Gierke, Heft 99, Breslau 1909. Eine Weiterführung der
älteren Arbeit des nämlichen Autors Der gerichtliche Zweikampf im alt-
französischen Prozeß, Berlin 1906.
4) Noch nicht erwähnt bei Sägmüller, Köstler, Merk, Scheel
(im Artikel „Ordal“ bei F. M. Schiele-L. Zscharnack, Religion in
Geschichte und Gegenwart, Tübingen 1909K., IV, Sp. 988), Vacandard,
L’eglise latine du IVe au XV® siede in dem Sammelwerk von J. Bricourt,
Ou en est l’histoire des religions, Paris 1911, II, p. 377 ss. und besonders
p. 413 und 444. Letzteres nur ein knappes Referat der älteren (und von
Patetta, Le ordalie, studio di storia del diritto e scienza del diritto
comparato, Torino 1890, stark abhängigen) Abhandlung von Vacandard,
L’6glise et les ordalies, in dem Sammelbande Etudes de critique et d’hi-
stoire religieuse I4, Paris 1909, p. 191 ss.