Volltext: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

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Georg Schreiber,

das in ihren Augen fast mehr zu geben vermochte, als es
nahm. Denn es bot als Gegengabe eine confraternitas
(— societas — beneficium), deren Wurzeln bereits weit in
vorkluniazensische Zeit zurückreichten1), die aber erst mit
Kluny an innerer Festigung und an anziehender Schönheit
unendlich gewonnen hatte.2)
Es ist gewiß richtig, daß der Gedanke der Konfrater-
nität, der Gebetsverbrüderung, nicht bloß die Seelenpflege
nach dem Tode, sondern auch jenes Gebet umfaßte, das
bereits zu Lebzeiten für den Schenkgeber verrichtet werden
sollte. Aber gleichwohl fiel das Schwergewicht in dieser
Verbindung auf die Totenpflege und damit auf die Toten-
liturgie.
Eben die letztere hat, wie bereits angedeutet, im Kluny
des 10. Jahrhunderts eine großartige Entfaltung gefunden.3)
wenigstens p. 7s.) und wendet gleich den Arbeiten von A. Blaise und
G. Rögnier (siehe dazu Sägmüller, Kirchenrecht3 II, S. 256) ihre
. Aufmerksamkeit der Rechtsnatur von gestifteten Messen in so weit zu,
als es die französischen Trennungsgesetze von 1905 und 14. IV. 1906
erfordern.
x) Die hier einschlägigen Untersuchungen von Ebner (vgl. oben
8. 436 Anm. 1), die das Konfratemitätenwesen bis zum Ausgange der
karolingischen Zeit behandeln, werden nunmehr durch J. M. Besse,
Les meines de l’ancienne France, periode gallo-romaine et merovingienne,
Paris 1910 (Archives de la France monastique II), wertvoll ergänzt. Siehe
auch Schulte, Adel und die deutsche Kirche, 8. 423ff.
2) Ebner a. a. O. 8. 33 (und offenbar daran anknüpfend Klein-
schmidt, bei Buchberger, Kirchl.Handlexikon I, Sp. 1604), bemerkt
richtig, der Höhepunkt des Verbrüderungswesens lag im 11. und im
12. Jahrhundert. Es ist diesem Autor aber entgangen, daß Kluny zu
diesem Aufstieg den Grund legte, daß ferner gerade im 11. und 12. Jahr-
hundert die besprochene Auflassung von Kirchen statthatte. Hier
bestand eine Wechselwirkung. Einige Quellenstellen zum Thema Kon-
fratemitäten und Totengedächtniswesen in Kluny und in Citeaux sind
bei G. Schreiber, Studien zur Exemtionsgeschichte der Zisterzienser,
in dieser Zeitschrift XXXV, Kan. Abt. IV (1914), S. 100 mit Anm. 2 u. 3,
zusammengestellt. — Siehe im übrigen zu einer mehr allgemeineren
Orientierung auch A. Werminghoff, Verfassungsgeschichte der deut-
schen Kirche im Mittelalter2, Leipzig 1913 (Meisters Grundriß der
Geschichtswissenschaft II, 6) S. 192f., und ergänze dazu noch M. Heim-
buche r, Die Orden und Kongregationen der kath. Kirche2, Paderborn
1907ff., I, 8. 236 mit der in Anm. 1 angegebenen Literatur.
3) Neuerdings hat Tomek, Studien I, 8. 184ff., an einer Erschlie-

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