Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Die deutschen Reichskriegssteuergesetze usw. 10
zurückzukommen ist, in Sachen der Besteuerung des deut-
schen Klerus am 1. Dezember 1422 von Rom aus ein Breve
des Papstes Martin V. (1417—1431) in gleichlautenden
Texten* 1) an 5 Erzbischöfe und 38 Bischöfe, von seinen
Empfängern aber fehlten in der Matrikel der Erzbischof
von Vienne und 19 Bischöfe, nämlich die von Brixen,
Cambrai, Chiemsee, Preising, Genf, Gurk, Havelberg,
Lavant, Lübeck, Lüttich, Meißen, Merseburg, Minden,
Naumburg, Osnabrück, Paderborn, Passau, Schleswig und
Seckau. Nicht bedacht mit je einem Exemplar des Breve
wurden die Erzbischöfe von Magdeburg und Mainz, die
Bischöfe von Schwerin, Speyer und Verden, die in der
Matrikel veranschlagt waren. Anders ausgedrückt: rechnet
man als Mitglieder der deutschen Kirchenprovinzen 7 Erz-
bischöfe und 41 Bischöfe, so fehlten in der Matrikel 2 Erz-
bischöfe und 20 Bischöfe, unter den Empfängern des Breve
die 4 Erzbischöfe von Magdeburg, Mainz, Prag und Salzburg,
die 6 Bischöfe von Brandenburg, Leitomischl, Olmütz,
Ratzeburg, Schwerin und Verden. Über diesen Kreis hinaus
nannte die Matrikel noch den Erzbischof von Besannen, die
Bischöfe von Basel und Lausanne, begegneten als Adressaten
der Breven die Erzbischöfe von Besannen und Vienne, die
Bischöfe von Basel, Cambrai, Genf, Lausanne und Schleswig.
Die Matrikel nannte nur Erzbischöfe und Bischöfe, die
zugleich Reichsfürsten waren, aber nicht alle und nahm
keine Rücksicht auf die Exemtion des Bischofs von Kamin.
Das Breve erging an Erzbischöfe und Bischöfe, mochten
sie Reichsfürsten sein oder nicht, waren sie exemt oder
gehörten sie Kirchenprovinzen als Mitglieder an, und doch
war die Reihe seiner Empfänger nicht ohne Lücke. Vom
Reichstag hätte man eine unterschiedslose Heranziehung
der reichsunmittelbaren und reichsmittelbaren Erzbischöfe
und Bischöfe erwarten sollen, vom Papste je ein Breve an
alle Erzbischöfe und ihre Suffraganbischöfe sowie an die

pflichtig nur epte und ander geistliche personen; RTA. VIII, 8. 174 ff.
n. 152—154.
1) Ebd. VIII, 8. 181 n. 159; zur Herstellung der Urkunden wurden
28 verschiedene Schreiber verwandt.

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