Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

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Albert Werminghoff,

einmal die Abgabe des hundertsten Pfennigs entrichteten.1)
Ihre Lässigkeit, ihr Ungehorsam wurden durch die Teilung
der Steuer in eine solche vom Einkommen und eine solche
vom Vermögen geweckt wie gesteigert. Wären sie dem
Gesetz nachgekommen, so hätte nicht allein die Aufnahme
der bürgerlichen Einzel vermögen, sei es nun durch Selbst-
einschätzung sei es durch obrigkeitliche Veranlagung, den
Organen der Stadtverwaltung erhöhte Arbeitslast aufge-
bürdet, sondern auch der Ertrag der Steuer aus jeder Stadt
den ihr feindlichen Kreisen Einblick in den Reichtum der-
jenigen Schichten des Bürgertums gewährt, denen die
Preisgabe vielleicht sorgfältig vor ihnen gehüteter Geheim-
nisse nicht erwünscht sein konnte.2) Die Politik der Städte,
Nach der Matrikel sollte Regensburg 15 Gleven und 15 Schützen
stellen, Frankfurt 15 Gleven, Rotenburg ob der Tauber 12 Gleven und
12 Schützen, Windsheim 6 Gleven und 6 Schützen. Nach der Liste
der zum täglichen Krieg gestellten Kontingente führte Regensburg
10 Gleven, Frankfurt, Rotenburg ob der Tauber zusammen 20 Gleven
ins Feld. Gefordert waren von diesen vier Städten insgesamt 48 Gleven
und 33 Schützen, geleistet wurden 30 Gleven. Verpflichtet waren nach
der Matrikel 86 Städte, im ganzen kamen nur vier ihrer Pflicht nach;
vgl. RTA. VIII, S. 164 und 179. Für den Entsatz der Feste Karlstein
wurden aufgeboten die „sechs Städte“ in der Lausitz, die Reichsstädte
in Bayern und Regensburg, nach der Liste der zum Entsatz gestellten
Kontingente waren vertreten die „sechs Städte“ in der Lausitz, Erfurt,
Mühlhausen, Nordhausen und Eger. Pflicht und Leistung im einzelnen
zu verteilen ist wegen der Zusammenfassung jeweils mehrerer Städte
nicht möglich, aber auch hier ergibt sich dasselbe Bild: nur ein Teil
der Auf gebotenen kam dem Befehle nach; vgl. ebd. VIII, 8. 168 und 178.
2) C. Jäger, Geschichte der Stadt Heilbronn I (Heilbronn 1828),
8. 189 Anm. 579 erwähnt das Konzept eines Briefes der Stadt Heil-
bronn an Eßlingen, in der sich die Stadt sehr bitter über den Vorschlag
der Geldsteuer ausgesprochen habe; das Stück ist leider nicht mehr
auffindbar (vgl. RTA. VIII, 8. 106). F. Dietz, a. a. O. S. 20f. meint,
daß es wohl den meisten Fürsten darum zu tun gewesen sei, auf billige
Weise zu Geld zu kommen; von dem kleinsten Teile der verlangten
Summen hätte man wohl Söldner für den Reichskrieg geworben; die
größere Hälfte wäre wohl in den fürstlichen Kassen verschwunden und
so den Privatfehden der hohen Herren zugute gekommen. Er verweist
dafür auf Erfahrungen, die an das Reichskriegssteuergesetz von 1427
sich knüpften. Ist dies richtig, so würde sich damit die Zusicherung
Sigmunds vom 9. September 1422, das eingesammelte Geld sollte nur
gegen die Hussiten verwandt werden, gut verbinden lassen; vgl. oben
S. 6f. Anm. 2.

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