Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Die deutschen Reichskriegssteuergesetze usw.

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verwandt werden sollten. Mußten sie aber nicht denen zu-
gute kommen, die sich als Söldner anwerben ließen, in der
Hauptsache folgeweise den nach Stand und Beruf auf Kriegs-
dienst angewiesenen Volksgenossen, den Grafen, Herren,
Rittern und Knechten? Unbedingt zu billigen war der
Plan, alle Reichsbewohner zu Opfern für den Kampf gegen
die Reichsfeinde aufzurufen, im Interesse des allgemeinen
Aufgebots zur Hülfe die Unterschiede von Reichsunmittelbar
und Reichsmittelbar zu verwischen. Wurden aber nicht die
Reichsmittelbaren doppelt belastet ? Ihr Landesherr stellte
Truppen oder entrichtete die Einkommensteuer; auf irgend-
welche Weise wälzte er sicherlich die Last auf die Schultern
seiner landsässigen Untertanen ab; diese aber hatten über-
dies die Vermögenssteuer zu zahlen, von der die bäuerliche
und zum überwiegenden Teil die kapitalkräftige Bevölke-
rung der Städte betroffen werden mußte. Schon der Plan
einer Schatzung durch alle deutsche Lande war, wie man
den Schreiben der Straßburger Städteboten vom 9. und
12. August 1422 entnehmen mag1), auf Mißtrauen der auf
dem Reichstag versammelten städtischen Gesandten ge-
stoßen. Es ist bezeichnend, daß, soweit erkennbar, keine
einzige Stadt sich bereit erklärte, die Last der Truppen-
stellung in die Zahlung der Steuer umzuwandeln.2) Wenn
aber Sigmund am 9. September 1422 erklärte, daß er u. a.
mit den Reichsstädten sich geeinigt habe hinsichtlich eynes
anslag es zu einem, teglichen kriege eyn gancz jar wider die
keczer . . . und ouch eyns czugs was yederman im ganczen
reijche dorczu stewren sol, daß auch die Reichsstädte denselben
*) RTA. VIII, S. 143 n. 132, 8. 146 n. 135, im zweiten die An-
gabe, die Meinung der Städteboten über den Vorschlag des Königs
ginge dahin, es wer’ ein swere herte sach, die nie me gehört were worden;
su woltent es an ir frunt bringen, aber su versehent sich, daz ir frunt nut
darin gehullent, wanne grosser unrot daruß werden mohte. Im Jahre 1421
hatten die Städte den Kurfürsten erklärt, sie würden zu Hülfe und Dienst
bereit sein, für den Fall daß ewr fürstenlich gnad eins zins einig werde
gen Behem gen den Hussen als von der heiligen cristenheit und des reich
wegen zu ziechen; RTA. VIII, S. 59 n. 46.
2) Die Matrikel nannte außer den Eidgenossen von Bern, Luzern,
Zürich, Freiburg im Uechtland usw. im ganzen 86 reichsunmittelbare
und reichsmittelbare Städte, die Liste der Reichsstände, die den 100. Pfen-
nig zahlen wollten, keine einzige.

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