Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

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Albert Werminghoff,

I. Der Reichstag zu Nürnberg 1422.
Der Reichstag zu Nürnberg im Juli bis September 1422
war eine Folge einmal der Flucht des deutschen Kreuzheeres
bei Saaz (2. Oktober 1421) und sodann der Niederlage Sig-
munds bei Deutschbrod (8. Januar 1422). Die königlichen
Ladungsschreiben, schon am 8. März 1422 erlassen, hatten
ursprünglich Regensburg als Ort der Zusammenkunft, den
31. Mai 1422 als Zeitpunkt ihres Beginns ins Auge gefaßt.1)
In eigenartiger Kurzsichtigkeit aber verschob Sigmund die
Versammlung auf den 1. Juli2), allerdings nur um hierdurch
das schon gegen seine Reichspolitik rege Mißtrauen der Kur-
fürsten zu steigern, die bereits im Januar 1422 zu Frankfurt
am Main an die Wahl eines neuen Königs gedacht haben
sollen3), würde Sigmund — gleichwie dem Reichstag zu
Nürnberg im Frühjahr 14214) — auch dem nächsten Reichs-
tage fernzubleiben willens sein. Mochten sie durch eine könig-
liche Vollmacht zur Berufung des Reichstages oder durch eine
päpstliche Mahnung zu tatkräftigem Vorgehen wider die
Hussiten stärker angespornt sein, jedenfalls bestimmten sie
als Ort der Versammlung Nürnberg, als Termin ihres Anfangs
den 15. Juli, um gleichzeitig den König zum Besuche ihres
Reichstags aufzufordern.5) So stand Sigmunds Ankunft in
Regensburg am 20. Juli im Widerspruch zu seiner eigenen
Ankündigung, im Gegensatz auch zum Willen der Kur-
fürsten, ohne die mit dem König zu verhandeln die Städte-
boten freilich geneigt waren.6) Ihm blieb nichts übrig als
dem Gebot seiner Wähler sich zu fügen. Am 26. Juli 1422
ritt er in der fränkischen Reichsstadt ein7), auch während
der Verhandlungen des Reichstags kein unabhängiger Ge-
bieter, weit eher ein Bittsteller, der auf das Wohlwollen
der Versammlung zu Hülfe und Leistung gegen die Hussiten
angewiesen war und blieb.
4) RTA. VIII, 8. 122 n. 108; vgl. ebd. 8. 123 n. 109.
2) Ebd. 8. 124 n. 110.
3) Vgl.F. vonBezold,a.a.O. I, S.74ff. D. Kerler: RTA.VIII, S. 104.
4) Vgl. F. von Bezold, a. a. 0. I, 8.47ff. D. Kerler: a. a. O. VIII,
8. 3f. und die Aktenstücke ebd. 8. 25 n. 24—27.
*) RTA. VIII, 8. 125 n. 111. «) Vgl. ebd. VIII, 8. 134 n. 125.
7) Vgl. ebd. VIII, 8. 135 n. 127. 128. -

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