Miszellen.
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ist und sicher in die vorkonstantinische Zeit zurückgeht, wird allgemein
angenommen. Daß sie einen Urzustand voraussetzt, in dem der Bischof
zusammen mit den Priestern und der ganzen Gemeinde die Feier beging,
liegt auf der Hand. Dazwischen muß eine Zwischenstufe angenommen
werden, auf welcher der Bischof nicht mehr mit Allen die Sonntags-
feier begehen konnte, weil die Gemeinde zu groß geworden war, und
man sich nunmehr in verschiedenen Örtlichkeiten, erst Privathäusern,
dann Titeln zur Feier der Eucharistie versammelte, ein Zwischenzustand,
dem auch die Übung der Versendung des Ferments behufs Wahrung
der Gemeinschaft entsprang. Paul Hinschius, Das Kirchenrecht der
Katholiken und Protestanten I, Berlin 1869 8. 311 drückt die dadurch
geschaffene Rechtslage der Titelkirchen so aus, sie hätten gewisser-
maßen alle zusammen die eine römische Kirche gebildet, die römische
Kathedrale sei aus einer Anzahl räumlich getrennter Titel zusammen-
gesetzt gewesen. Das ist vielleicht zu sehr juristisch zugespitzt, trifft
aber in der Sache durchaus das Richtige und wird einerseits voll ver-
ständlich, anderseits zur Antwort auf unsere Frage, sobald man es
ergänzt durch die sich geradezu auf drängende, übrigens auch schon
von Hinschius ausgesprochene Annahme, der römische Bischof habe
in vorkonstantinischer Zeit abwechselnd in den verschiedenen Titeln,
bald in diesem, bald in jenem, den sonntäglichen Hauptgottesdienst
gehalten und die Sakramente gespendet. Aus diesem Grunde gab es
in der Tat vor Konstantin keine römische Bischofskirche, mit dieser
Modifikation ist Harn acks Ansicht vom Fehlen einer solchen zweifel-
los begründet.
Der zweite, umfangreichere Paragraph der Harnackschen
Untersuchung beschäftigt sich zunächst mit der Einteilung Roms in
Regionen. Im Papstbuch heißt es unter Fabian (236—250): Hic regiones
dividit diaconibus et fecit VII subdiaconos, qui VII notariis inminerent,
ut geatas martyrum in integro fideliter colligerent, et multas fabricas
per cymeteria fieri praecepit. Durch den Catalogus Liberianus von 354:
Hic (Fabian) regiones divisit diaconibus et multas fabricas per cyme-
teria fieri iussit wird diese Angabe bis zur Mitte des vierten Jahr-
hunderts hinaufgeführt. Ja nach Lightfoot „S. Clement of Rome",
I, London 1890 p. 300s., dessen Ansicht keinerlei Widerspruch er-
fahren hat, erweist sich diese Nachricht gleich anderen über Pontian,
Anterus, Fabian, Cornelius und Lucius, die nur zeitgenössischen
Wert haben konnten, als der betreffenden Zeit selbst entstammend
und spätestens unter dem Nachfolger von Lucius, Stephan I. gemacht,
Die Frage ist bloß, ob der Satz: Hic regiones divisit diaconibus zu
übersetzen ist mit: Er verteilte die Regionen an die Diakonen, oder:
Er verteilte Regionen an die Diakonen. Im ersteren Falle hätte er
die 14 Regionen des Augustus unter die 7 Diakonen verteilt, sodaß
jeder (wohl mit einem Subdiakon) über zwei Regionen gesetzt wurde;
im letzteren würde die kirchliche, ganz neue Einteilung der Stadt in
7 Regionen auf ihn zurückgehen und hätte er ihnen je einen Diakon
vorgesetzt. Die Meinungen darüber sind geteilt; dafür, daß die später