Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (9 (1919))

98 Ulrich Stutz, Die Cistercienser wider Gratians Dekret»
ohne eine gewisse Spitze gegenüber den vermeintlich getroffenen
Äbten — in den unteren Regionen des Ordens die Maßregel erklärte.
Vielleicht ist es sogar nur Klosterklatsoh, was dem glossierenden
Mönch oder Schüler in die Feder floß. Aber das verdient daran aller-
dings Beachtung, daß, trotzdem hier ein religiös-theologisches Interesse,
die Heilighaltung des Sakraments, durchschimmert, doch nicht in all-
gemeinen dogmatischen, kirchenpolitischen oder kirchenrechtlichen Be-
denken der Anlaß zum Einschreiten gefunden wird, sondern einzig und
allein in der Wirkung Gratianischer Stellen und Ansichten auf die Ver-
hältnisse des Cistercienserordens, auf spezifische eistereiensisehe Ordens-
angelegenheiten. So bestätigt und ergänzt diese Glosse das in unserer
Abhandlung besonders 8. 84 ff., 94 mit Anm. 2 Beigebrachte und be-
stärkt uns in der Meinung, die Stellungnahme des Cisterciensergeneral-
kapitels von 1188 gegen Gratian habe keineswegs die von So hm vor-
ausgesetzten allgemeinen, sondern ganz andere und ganz bestimmte
Gründe gehabt, die rein cisterciensiseher Natur waren.

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