Das c. Quia frequenter.
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in der Literatur herrschenden Ansicht, an der Zulässigkeit
der Selbstwahl durch Akzeßvotum festhielt.1)
Für Schule und Literatur ist, wie der Liber septimus
überhaupt, so insbesondere auch die in letzterem vor-
kommende Rezension des c. Quia frequenter ohne jeden
Einfluß geblieben. Dies gilt speziell auch für Italien,
wo das c. Quia frequenter doch noch vereinzelt in der
Literatur der ersten Jahrzehnte des XVII. Jahrhunderts
erwähnt wird, nachdem dasselbe außerhalb Italiens längst
so gut wie verschollen war. Io. Hier. Campanile2), der
Verfasser des letzten Druckwerkes, in welchem des c.
Quia frequenter noch gedacht wird, kannte diese „con-
stitutio Innocentii" nur aus dem Zitate des Johannes
Andreä und dem bei Durantis im Kommentar zur De-
kretalensammlung Gregors X. vorliegenden gekürzten Texte,
während er von der tendenziös veränderten Fassung des
c. Quia frequenter, welche seit dem sechzehnten Jahr-
hundert an der Kurie verbreitet wurde, und von der
Rezension Pinellis offenbar gar keine Kenntnis hatte;
vgl. Campanile’s Diversorium iuris canonici. Neapol. 1620.
Ruhr. VII c. VI n. 64 p. 144: „Et hanc partem" (nämlich
die Ansicht, daß die Stimme des Gewählten nicht in die
für ihn erforderliche Zweidrittelmajorität eingerechnet
werden könne) „approbabat vetustas per constitutionem
Innoc., cuius initium erat „„Quia frequenter"" — quae
his utebatur verbis, hanc quaestionem decidentibus: „„Uni-
versalis Pastor et Episcopus habeatur qui a duabus partibus
futurus eligetur, electo in duabus partibus minime compu-
1) Für die Zeit Gregors XV. sollen später noch Belege beigebracht
werden, welche die Richtigkeit der im Texte ausgesprochenen Behaup-
tung in eklatanter Weise bestätigen. Hier genüge der Hinweis auf einen
Bericht aus dem Konklave Leos XI. (1605), welcher die Demut („l'hu-
miltä“) des Kardinals Baronius preist, den seine Anhänger wie einen
Heiligen betrachtet sehen wollten („testificando che Baronio era santo“),
weil er erklärt hatte, nicht durch seine eigene Stimme Papst werden
zu wollen, auch wenn sich ihm hierzu nach der Stimmenzahl die Mög-
lichkeit ergeben würde — den Standpunkt der Gegner kennzeichnet
der Berichterstatter mit den Worten „mä non per questo volevano gli
avversarii mettersi a questo risico“ (Conclavi de’ Pontefici II, 82).
2) Vgl. oben S. 10, Note 2.