Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (3 (1913))

Miszellen.

497

etwa 1. e. p. 74. 106, 113, 120, 123, 120, 131, 161, 242). Das Register
der neuen Ausgabe gibt, da es bloß Sach-, nicht Wortregister ist, nur
eine unvollkommene Vorstellung von der Verwendung des Wortes. So
viel ist sicher, daß die Bezeichnung parochus, wenn sie auch erst seit
den sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts für würdig erachtet wurde, in
der endgültigen Gestalt der Konzilsbeschlüsse verwendet zu werden,
bereits an die zwei Jahrzehnte früher der Kirchenversammlung für die
mündliche Verhandlung, aber auch in der schriftlichen Geschäftssprache
durchaus geläufig war. In den Vorverhandlungen reicht mithin der
Gebrauch des Wortes in die erste Periode, ja in die Anfänge des
Konzils und damit in jene Zeit zurück, in der wir es oben in Köln
verwendet sahen. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, daß einer
der an der monumentalen Neuausgabe beteiligten Forscher nebenbei
der Frage näher tritt oder durch eine Hilfskraft die Geschichte des
Wortes parochus auf der Trient er Synode bearbeiten läßt. Aber
auch die Aufspürung älterer, bisher nicht beachteter Belege wäre nach
wie vor sehr erwünscht.
Ulrich Stutz.

Zeitschrift für Rechtsgeschichte. XXXIV. Kan. Abt. III.

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