Volltext: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

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fügen Zustand des Menschen überhaupt schließen,, .und na-
mentlich für einen Zeitpunkt, der von dem, wo jene Hand-
lungen und Aeußerungen vorgekommcn, ganz verschieden^
da er, selbst beobachtend, hier zu leicht getäuscht werden
kann? Wenn Jemand den bekannten Kardinal Riche-
lieu beim Billiard spielen beobachtet und ihn, sich wie ein
Pferd, wie gewöhnlich bei diesem Spiel, gebärden gesehen;
oder wie der Ritter Manso den berühmten Dichter Tasso,
der glaubte, daß ihm, wie dem Sokrates sein Dämon,
ein Geist erscheine, sich mit diesem Geiste unterhalten ge-
hört; oder Nikolai, den PrcÄtzcr Vogt, den berühm-
ten Justus Möser und Mendelssohn in ähnlichen
Lagen.30) — welch' falscher Schluß wäre es gewesen, da-
raus auf Wahn- oder Blödsinn zu schließen. Solche ein-
zelne Fakta, wenn ihrer auch noch so viele vorliegen, ge-
währen keinen richtigen Anhalt für die Bcurtheilung de-
geistigen Zustandes einer Menschen. Der Arzt kann nie
mit Gewißheit darauf hin einen Ausspruch thun, sondexn
nur, daß es so und so scheine, möglich sein, wie die-
ses auch Reil in einem speziellen Falle that und als
allein zulässig erklärte.-') Man hat auch in der That
keinen Grund anzunehmen, daß ein Mensch, der da glaubt,
daß er gläserne Beine habe, in jeder andern Hinsicht aber
alle seine Fähigkeiten besitzt, nicht fähig sein soll, Verbind-
lichkeiten einzugehen. Swedenborg, der durch seine
Visionen berühmt und für wahnsinnig gehalten worden,
erfüllte die Pflichten seines Amtes so ausgezeichnet, daß
ihn der König von Schweden dieserhalb in den Avclstand

-0) Metzger a. a. O. §. 421. Not. I>. §. 428. Not. Reil
§. 50.
») Reils Gutachten in PaalzowS Magazin Bd. 4. S. 316.
folg.

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