Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

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trunkener, glaubte in der Lust zu schweben und ein Paar
Augen zu haben, die ihre Normalgröße viermal übertrafen.
Der Genuß der Beeren der Tollkirsche erregte bei einem
jungen Menschen Anfangs Raserei, und nachdem diese ge-,
hoben war, blieb ein fortdauernder Blödsinn zurück. Ein
Mönch hatte Schirling statt Petersilie in der Suppe ge-
nossen und ward darnach mehrere Monate seines Verstandes'
beraubte Von Schirling sollen sogar Esel so betäubt wor-
den sein, daß man sie für todt angesehen. In diesem.
Glauben singen die Bauern an, ihnen die Haut abzuziehen
und crschracken nicht wenig, als die Thicre mitten in dieser
Arbeit wieder zu sich kamen. — Umgekehrt können aber
auch Personen, die an Wein, Branntwein und betäubende
Gifte gewöhnt sind, in einen solchen Zustand verfallen,
wenn ihnen diese Reize entzogen werden. So kannte Sau-
vages einen Wundarzt, der in Raserei und Wuth verfiel,
als er aus Armuth keinen Mohnsast mehr kaufen konnte,
den er täglich zu einem Quentchen zu verschlucken gewohnt
war, und wieder zu sich kam, als man ihm wieder Opium
gab. r») Unter so bewandten Umständen darf man sich nicht
wundern über die vielen vorgekommcncn Fälle von ange-
schuldigtem Wahn- und Blödsinne, und wo nur das Hin-
zukommen eines mit den nöthigcn psychologischen Kenntnissen
ausgerüsteten Arztes verhinderte, daß nicht Menschen für ihr
ganzes Leben in Folge mindestens ärztlicher Unkunde in
einem Jrrenhause cingcsperrt, oder Dritte ein Opfer ge-
winnsüchtiger Verwandten derselben wurden.29)

-') Sauvageö Ko. fol. T. IH. p. 1. p. 365 folg. 373. Reil
a. a. O. §. 72. - Allg. Landrecht §. 801. Tit. 20. Thl. IF.
und Metzger §. 414. Not. <1.
”) Die Werke, worin derartige Fälle milgetheilt, sind bei Metz«
ger a. a. O. §. 408. 423. 424. in der Not. u. und Henke

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