Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

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,^allwo das 'Wasser- der Olpe-in' die Hunden fällt,
alsdän» selb,'ge hinauf bis an Welschcnenst, .von da
linker Hand- hinauf bis an die Nassauische Eränze,
selbige verfolgend bis auf Brochthausen, von da ferner
den Siepen die Flape hinunter bis-in die Hunden."
die hohe und niedere-Jagd aNsschließlich ausznüben und
den verklagte» Gemeinden als-solche jede Ausübung bei?
Jagd in diesem Distrikte zu Untersagen, dem Kläger
auch die durch- die Jagdverpachtung von Seiten der
Verklagten, ihm etwa entstandenen Schäden zur besonder» N
Ausführung vorzubehaltcn;' dagegen der Kläger mit dem
Anträge, ihm die ausschließliche Jagdgerechtigkekt in dem
in der Urkunde vom -21. Mai 1686 nicht bezeichnet,»
Theile des Kirchspiels Brachthansen zuzusprechen und
den Verklagten die Mitausübung der Jagd -zu unter-
sagen,- abzuweisen ^ insoweit also das gedachte Appellam
tions * Erkenntni'ß zu bestätigen, die Kosten aller Instanzen
zu kompensiren, den Verklagten jedoch -die Kosten der
von ihnen eingelegten Revision allein aufzuerlegeru -
Von Rechtswegen.
Gründe.
Das von den Verklagten eingelegte Rechtsmittel der
Revision-ist..,,,'cht zulässig, da das Appellativus»Urtel
nur zu ihren Gunsten difform war. Tie von dem
Kläger ergriffene Revision-muß dagegen..für -statthaft
erachtet werden, da das: zweite Erkenntni'ß- das-erste
zum- Nachtbeile des.Kläger» abänderte und-.die
Verklagten gegen die Angabe fdrr revisiblemuSumme

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