Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

ohne,.Unterschied,, ob.,die-Pfarrgrulldstücke vpn efnenr ,'m.
Dorfe-, .britgoien Wirthschaftshofe aus genutzt.worden,
oder nicht. Auslegung von §. 28 ff. A- tz..
H Tit. 7,,.
7: .-No. 17.. C®.: 317.) l. Die bäuerliche»»'.,Besitzer
habe»»- durch das .Edikt., vom,. 14.. September. 1,81.1/ nur-
einen, Anspruch auf.Verleihung- des-Eigrnthums,. nicht,
unmittelbar und- kraft des.,-Gesetzes, pas. GigeMum; selbst,
erworben; H. erst mit der,Lostziehuug, Les..Alksei»iander.--
sctzuitgs-Rezesses tritt das volle. Efgenthulnsrecht-.. in.
Wirksamkeit. III.,, Stirbt- .der^Pesitzer. vor vollzogener-
Auseinandersetzung- so .wird,- die erbliche. Nachfolge in.
den-Hof „ach -der bisher bestandcyen bäuerliche», Sue-
cessipn bestimmt. - ; .v
: .No 18. (S.. 323,)- Um einer als.-Firvtst ge-
brauchten Bezeichnung, den Charakter einer: solche,«- - zu.
verschaffest, welche andere Persane^s.voi» der Anwendung
dieser Bezeichnung, ausschlitßt,.-muß. die Firma., eine,
oder mehrere P e.rsso u.eu - benennen; wohingegen die.
Benennung.. einer.:Fabrik.;,nach, perin..derselben^ fabrizir-
ten Waare, wenn auch diese Waare ihre Bezeichnung
nach irgend einer Person-erhalten hätte,, nicht als-aus-
schließliche Firma gelten kam». Es handelte.sich hi.er
um -die vom verstorbenen-Schuhmachermeister, Namens
Habermann bereitete Glanzwichse, die er unter, der
Benennung „Habe.rmann'sche Glanzwichse" verkaufte,
»l„d, was die Wittive. unter der Firma: „Fabr/k.-Ha-
be r m a n »'scher Glanzwichse" fortsctzte.-, Es» i.Erfurter
Kaufmann - ließ an seinem Laden, eine besondere Tafel:
„Fabrik der H a b e r.ma n »'scheu Glanzwichse" aushä»»gen.

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