Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 9 (1844))

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veräußern, denen man etwa verbieten könne, bei der
Veräußerung, mehr als den Maten'alienwerth der Mühle
zu erheben. Auch diese geben übrigens Gewerbsteuer.
Es erregt ein schmerzliches Gefühl, wenn man die
Stuatsregierung — wenn auch in der sicher von Nie,
mand bezweifelten besten Absicht —■' im Kampfe gegen
das Privateigenthum Einzelner sieht, und zwar hier in
einem Kampfe, der durch Prozesse vor deu Rheinische»
Gerichten, für welche daö Obertribunalserkenntniß vom
22. März 1839 keine Autorität ist, gegen die einzelnen
Apotheker zu führen, dessen Gewinn für die Zukunft un.
gewiß, dessen Folge, der Ruin für die lebenden Aporhe«
ker, aber außer Zweifel steht. Es betrübt, zu sehen, daß
die Rückwirkungen 'der französichen Gesetze sich hier nach-
träglich noch schlimmer, als kn Frankreich selb», für
das Privateigenthum ausnehmen. Darum, haben denn
auch die Rheinischen Prvvknzialstände die Beschwerde ge«
gen die. Anwendung der Cabinetsordre vom 8. Mär;
>842 und Mim'sterial« Instruktion vom 13. Aug. 1842
auf die dortigen Apotheker vor den Thron gebracht, u.
die Zusage einer neuen Prüfung der Angelegenheit er«
langt.,.,.Es ist nicht zu. wünschen, daß die bei uns
schon so weit getriebene Centralisation noch durch die
periodische-'Neuverleihung aller Apotheken vermehrt, und
so der Regieenng die bei der großen Menge gleich
würdiger Aspiranten am Ende doch fast immer
-—abgesehen selbst von möglichen Menschlichkeiten-- als
Wisikühr erscheinend? Beglückung einzelner Pharmazeuten
mit einer .solchen .leicht 8 . bis 10060 Lhlr. werthen
neuen-, Gouccssi'yn heimgegeben werde. — 'Doch es. ist
Zeit^.M-schließen, 'zu .weit ^abey wir uns, UNWillkÜhrlich
hei - der Arbeit von. rein menschlichem Jntkeffe Intmer
tiefer.Hinei), gttPgkch^Mirrt. .........

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