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nicht die Stndkrstube und der Aktentisch. Allerdings
mögen Anfangs ausgezeichnete Richter und Advokaten
wegen eines minder gefälligen Organs, wegen Befangen-
heit beim öffentlichen Auftreten vor anderen weniger
tüchtigen zurückstehen; nach und nach erfährt das Publi-
kum, was fließende Rede und was innerer Kern ist.
Die wahre Gediegenheit bricht sich auch hier, wie in
den akademischen Hörsälcn, Bahn. Dagegen wollen wir
nicht dafür cinstehen, daß viele unserer Juristen, die in
Tabellen--Uebersichten und einem sogenannten energischen
Wesen ihre Stärke haben, auf ihren Stühlen sitzen wer-
den, wie einst die Senatoren Roms beim Einfall der
Gallier. Glücklicherweise bewahrt unser Richterstand, in
der großen Masse betrachtet, so viel inner» Kern, daß
sich gewiß Alles sehr zu seinem Vortheile hinwenden wird;
es wird sich vor der Oeffentlichkcit viel mehr Licht als
Schatten zeigen. Läßt sich also von der Einwirkung der,
Ocffentlichkeit auf die Ausbildung der Beamten, auf den
Eifer der Richter und der Anwälte nur Erfreuliches
erwarten, so scheint uns nichts billiger zu sein, als daß
man dem Publikum die Thüren zu unseren Gerichtssälen
nicht verschließe. Die Justiz - hat nichts zu verbergen,
nichts zu verheimlichen; ihr wird nichts willkommener
sein, als daß Jedermann sich von ihrem Eifer für eine
strenge und uupartheiische Gerechtigkeit überzeugt, 'denn
dadurch erwirbt sie das öffentliche Vertrauen, was sie für
ihre Wirksamkeit so sehr nöthig hat. In den öffentlichen
Gerichtssälen, kann das Publikum täglich erfahren, daß
ohne Ansehen der Person Jedermann sein Recht zu Theil
wirb; daß der, welcher heute unterliegt, morgen den
Sieg davonträgt.
Die angeblich größere Gründlichkeit des schriftlichen
Verfahrens vor dem mündlichen wird sich durch die
Erfahrung in keiner Weise rechtfertigen lassen. Wir
haben gegenwärtig ,'n Preußen rin mündliches Verfahren
und ein protokollarisch-schriftliches nach der A. G. O.
nebeneinander. Es wird gewiß nicht ohne Interesse sein,