Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 9 (1844))

2. Inhalt des neunten Jahrgangs

Inhalt des neunten Jahrgangs

Seite
I. Ueber die Auslegung des §. \2 de- PublikationS-
Patents vom 9. September 1814 und über raala
fides bei der gemeinrechtlichen Verjährung durch
Nichtgebrauch. Rechtsfälle, mitgetheilt vom Herrn
Oberlandesgerichts-Rath v. Piebahn zu Münster. 1
II. Zur Auslegung der Paragraphen 18 — 21. Tit. 20.
Theil I. der Allg. GerichtS-Ordnung. Vom Herrn
Oberlandesgerichts-Assessor Schede in ArnSberg . 43
III. Entscheidungen deS König!. Geheimen Obertribunals,
herauSgegeben im amtlichen Aufträge von Dr. Aug.
Heinrich Simon, geheimem Ober-Justiz - und Re-
vissons-Rathe, und Franz SaleS Aug. HinfchiuS,
Kammergerichts-Assessor. Fünfter Band. Recensivn
von Sommer.59
IV. lieber das EigenthumSrecht der Miterben. Vom Herrn
Land- und Stadtger.-Rathe Köchling zu Siegen. 80
V. Noch Etwas über den §. 579. Tit. 9. Thl. I. Allg.
Lantreckt, als Nachtrag zu der Abhandlung Seite
343 — 374 vorigen Jahrgangs. Vom Herrn Land-
und Stadtgerichts-Rathe Köchling zu Siegen . 99
VI. Bemerkungen über Prozeßreformen in Preußen, in
mehreren Abhandlungen von PinerS. Erste Ab-
handlung. Ueber Kompetenzkonsiikte.105
VII. Bei der zwangsweisen Abtretung von Eigenthum zu
Staatszwecken ist Fiskus Zinsen zu zahlen schuldig.
NechtSfall, mitgetheilt von Sommer . . . .119
VIII. Ist, wenn eine Miethe oder Pachtung in Fällen,
wo eS eines schriftlichen Vertrags bedarf, bloS münd-
lich abgeschlossen und durch die Uebergabe schon voll-
zogen worden, sonach gesetzlich auf ein Jahr gültig
ist, mit Ablauf dieses JahreS auch eine stillschwei-
gende Wiedervermiethung denkbar? NechtSfall, mit-
getheilt von Sommer.; • • 125
IX. Dem Gläubiger, welcher ohne Vorbehalt über da-
Kapital quittirt hat, steht nicht blos die Vermuthung
entgegen, daß die vorbedungenen Zinsen bezahlt oder
erlassen seien, sondern er verliert das Recht, die-
selben nachzufordern. Abhandlung vom Herrn Ober-
LandeSgen'chts-Assessor Roeren zu Rüthen . .137

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