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I. lieber den Werth des Legalitäts-Prinzips beim preußi-
schen Hypothekenwesen, Abhandlung vom Hrn. Ober-
landeSger.-Affeffor Dr. Küßner in Berlin ... 1
II. Die einem Hvpothekengläubiger im Kaufgelderbelegungs-
termine ertheilte Anweisung auf einen Kaufgelderrück-
stand des AdjudicatarS ist eine Asstgnation, keine Ces-
sion. Erörterung vom Hrn. OberlandeSger.-Assessor
Tilmann in Attendorn.. . . 48
III. 1. Die Verpflichtung zur Gewährung eines von dem
Verkäufer angegebenen MaaßeS. (RechtSparömie: Mo
die Ruthe wendet, da wendet das Geld")
2. Verückfichtigung des Gewohnheitsrechts von AmtS-
wegen? Rechtsfall, mitgetheilt vom Hrn. Obergerr.-
Rath Reinhard in Ehrenbreitenstein . . . , . 69
IV. DaS Wittgensteinsche Landrecht von 1569 legt dem
überlebenden Ehegatten die Verpflichtung, alle vor und
in der Ehe gemachte Schulden zu bezahlen, nur in
dem Falle auf, wenn Kinder aus der Ehe nicht vor-
handen sind. Vom Hrn. Land- und Stadtger.-Di-
rettor Becker in Laasphe.76
V. DaS Mosaische Recht, mit Berücksichtigung des späte-
ren Jüdischen. Von I. L. Saalschütz, Dr. pliil., Mit-
glied der historisch-philosophischen GesellscLaft zu Leip-
zig. Erster Theil. Berlin 1848. gr. 8. VIII S. 436.
Zweiter Theil. 1848. XXXlV S. 878. Verlag von
Earl Heymänn. Preis 5 Thlr. Recension von Sommer. .84
VI. Zeitschrift für die LandeScullur-Gesetzgebung der preu-
ßischen Staaten. Herausgegeben von dem Königl. Re-
visionS-Collegium für LandeScultur-Sachen. 1. Bd.
2. 3. Heft. 2 Bd. 1. Heft. Berlin, JonaS Verlags-
buchhandlung. 1847. 1848. Recension von Sommer. 87
VII. Schützt eine in dem KlagebeantwortungS-Termine von
einer Partei persönlich zum gerichtlichen Protokolle über-
gebene schriftliche Klagebeantwortung im ordinären
Prozesse vor dem Eontumazial-Verfahren? Erörterung
»our Hrn. OberlandeSger. -Assessor Geck in Werden. 99