Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 14 (1850))

34. Die einem Hypothekengläubiger im Kaufgelderbelegungstermin ertheilte Anweisung auf einen Kaufgelderrückstand des Adjudicatars ist eine Assignation, keine Cession : Replik

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XXX»
Die einem Hypothekenglöubiger im Kaufgel-erbe-
belegungstermine crlheiltc Anweisung auf einen
KaufgetLerrückstand des Ad^udieatars ist eine
Ajsignalisn, keine Ceffion.
Replik,
vom
Herrn ObergerichtSasseffor Tilmann zu Attendorn.*
28enn meiner Erörterung Nro. II. im ersten Hefte
dieses Archivs auch nur das Berdienst zugerechnet wird,
den Anlaß zu der gediegenen Erwiderung meines verehr-
ten Freundes Scheele** gegeben zu haben, so ist sie schon
genügend belohnt.
Durch Ministerialrescripte sind schon öfter irrige
Ansichten in der Praxis zur Geltung gelangt. Das Mi-
nisterialrescript, dessen Scheele erwähnt, wird auch hier

* Um in dieser so äußerst praktischen Streitfrage die Akten
schneller zum Schluß zu bringen, theilen wir schon in die-
sem Hefte die Erwiderung Tilmann'S auf die obige (S. 233)
Entgegnung von Scheele mit. D. R.
** Beide ebenbürtige Kämpen.
Dr. Sommer.
19*

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