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Rentncrin Friederike Drcslcr ei» Kapital von 1000 Thlr.,
unter No. 4. für den Kaufmann Wilhelm Hees ein Kapi-
tal von 400 Thlr. intabulirt. Im April 1848 wurden
die Immobilien der Eheleute Bruch zur Subhastation ge-
zogen. In dem im Februar 1848 abgehaltcnen Kaufgel-
derbclcgungStermine liquidirte der Kaufmann Wilhelm
Hees seine «»>»- 4 eingetragene Forderung zur Befriedi-
gung aus den für die oben erwähnten dem Günther und
Hermann pi imo loco verpfändeten Grundstücken aufgekom-
menen Kaufgeldern, auführend, die Forderungen gedachter
Gläubigerinnen seien längst bezahlt und die Eheleute
Bruch hatten ihm in der gerichtlichen Urkunde vom 2.
Januar 1847 wegen seiner suli. 4 resp. 9. ingrossirten
Posten den locus sub. $lxc. 1. und 2. zur größeren
Sicherheit cingeräumt und cedirt. Dies bestritt die Rent-
nerin Friederike Dreöler und nahm ihrerseits den Erlös
dieser Grundstücke in Anspruch. E S wurde daher mit dem
Erlös eine Streitmasse im Betrage von 86 Thlr. 8 Sgr.
8 Pf. baar und an restirenden Kaufgeldcrn 350 Thlr. 1
Sgr. 4 Pf. Hees contra Drcslcr gebildet, lieber die
Rechte an dieser Masse wird der gegenwärtige Prozeß
geführt, in welchem die Fr. Dresler die Rolle der Kl.
übernommen hat. Sie behauptet, daß nicht die Eheleute
Bruch die Wittwe Günther und Ehefrau Hermann befrie- --
digt haben, dies vielmehr von ihr, der Dresler, geschehen
sei, mit dein Kapital von 1000 Thlr., welches für sic ein-
getragen, haben zuvörderst die beiden Kapitalien abgetragen,
diese gelöscht und danach die ganze Summe von 1000 Thlr.
für die Drcslcr primo loco intabulirt werden sollen.
Dem zufolge sei von Seiten der Frau Dresler dem Bevoll-
mächtigten jener beiden Gläubigerinnen deren Kapitalbetrag
ansbezahlt, von demselben darüber quitlirt und deren
Rechte der Dresler cedirt, dieser auch die Obligationen
ausgehändigt. Später feien diese dem Bruch, als er von