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Die heute anwesenden Maudatarien, Z.-R. l>r. Som-
mer und (strcvc, letzterer Vollmacht des Wilhelm Hees
überreichend, hielten nach Verlesung des Referats ihre
Vorträge. Es wurde darauf bcrathcu und das Erkenntnis
dahin publieirt.
Zn Sache» des Kaufmanns Wilhelm Hees zu Sie-
gen, Verklagten und Appellanten, gegen die Reiitnerin
Friederike Dreslcr daselbst, Klägerin und Appellati», hat
das Königliche Appellationsgcricht zu Arnsberg, Abtheiluug
für Civilfachen, in der Sitzung vom 5. Mai 1849, an
welche als Richter.Theil genommen haben: die Appellations-
gcrichtsräthe Rintclcn, Schmidt, Stündcck, Schulz und der
ObergerichtS-Affeffor VoSwiukcl, den Acten gemäß und
auf mündliche Verhandlung zu Recht erkennt,
daß die Förmlichkeiten der Appellation in Ordnung,
in der Sache selbst aber das Erkenntuiß der
Deputatioil des Königlichen Land- und Stadt-
gerichts zu Siegen vom 27. September 1848
lediglich zu bestätigen und dein Appellanten die
Kosten dieser Instanz und 4 Thlr. Succumbcnz-
strafe zur Last zu setzen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Auf dem für die Ehefrau Bruch zu Niedernetphen
berichtigten Folium standen unter rubr. III. No. 1. 2.
zwei Kapitalien von 460 Thlr. und 140 Thlr. zu Gunsten
der Wittwe Herm. Günther und der Frau des Doctor
Hermann eingetragen. Es waren dafür die Grundstücke
Fol. I. No. 3. 5. 6. 19. 20. 491. 813. 817. 831. Fl.
II. No. 29. 37. 200. Fl. III. No. 18. 187. Fl. I. No.
259. 263., 287. 271. und Fl. III. No. 618. verpfändet.
Hinter diesen Hypotheken war unter No. 3. für die