Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 14 (1850))

31. Die bloße erfolgte Zahlung der Hypothekenschuld gibt dem Besitzer noch nicht die Rechte der Hypothek des Eigenthümers, wenn weder er selbst, noch ein Dritter in der Absicht, ihn von der Pfandschuld zu befreien, gezahlt hat? Rechtsfall

XXIX.

Die bloße erfolgte Zahlung der Hypothekenschnld
gibt dem Desitzer noch nicht die Rechte der
Hypothek des Gigenthümers, wenn weder er
selbst, noch ein Dritter in der Absicht, ihn von
der Dfandschntd zu befreien, gezahlt hat.
R e ch t S f a l l ,
mitgetheilt von
Sommer
(Anyang §. 52. A. L. R.)
Der folgende Rechtfall stellt die Hypothek des
EigenthümerS in einem neuen Gesichtspunkte dar. A. schießt
dem B. eine Summe gegen Hypothekbeftellung vor und läßt
mit einem Theil des Geldes einen voreingetragenen Gläu-
biger befriedigen und Quittung von demselben ertheilen.
Diese Quittung kommt in die Hände des Schuldners, um
die Löschung zu beantragen, dieser bestellt dagegen einem
andern Gläubiger ein Recht auf den Locus der getilgten
noch nicht gelöschten Forderung, und daher der im folgenden
Erkenntnis entschiedene Prozeß!

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