Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 10 (1845))

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entzogen, anderswo durch Fleiß, Geschicklichkeit und
Betriebsamkeit mebr zu erwerben, darin liege allerdings
du Zwang.
Tiefe Parallele selbst widerlegt iudeß die rechtliche
Begründung, denn Niemand wird behaupten, daß den
Koblenarbcitcr» ein Recht auf den Holm, den sie be-
gehren, zustehe. Mit gleichem Grunde könnten auch
Geistliche und Lebrer einen Rechtsanspruch behaupten;
ja der Kaufmann, der seine Briefe mit der Post
zu hohem Porto befördern lassen muß, könnte con-
tra fiscum auf Ermäßigung des Briefportos klagbar
werden.
Mit der faktischen Begründung der Klage steht es
besser Sie ist begründet nicht nur in Bezug auf den
Richtcrstand, sonder» in Bezug auf alle Beamten, die
Präsidenten der Landcskoücgieu und darüber etwa aus-
genommen. Ter Werth des Geldes ist enorm gesun-
ken, der Wohlstand des Landes, der Lurus der gewerb-
treibenden Klasse enorm gestiegen, die Besoldungen der
Beamten unverändert geblieben und so kommt cs, daß
der Handlungsdiener eines guten Hauses sich häufig bes-
ser steht, wie die jüngeren Räthe eines Obcrgcrichts.
Tie Zunahme des Cölibats ist die nothwendige Folge
davon. Tas Bedürfnis wissenschaftlicher Ausbildung wird
zwar den Aemtern immer noch Kandidaten genug zufüh-
ren, allein die Nachtheile dieses Garxon- und Hage-
stolzendicnstes werden mit der Zeit immer sichtbarer her-
vortrcten und vielleicht zu spät den Mangel der Soli-
dität empfinden lassen.

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