Volltext: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

10. 1) Ist die in dem Cleve-Märkischen privilegio nobilium von 1510 dem Kinde gedrohte Enterbung auch dann anwendbar, wenn dasselbe vor der Verheirathung seine Aeltern um Rath gefragt hat? 2) Ist das nur mit einer Bedingung im älterlichen Testament belastete Kind an die zweijährige Verjährungsfrist nach §. 440. A. L. R. Theil II. Tit. 2. auch gebunden? oder bezieht sich dieser §. nur auf den Fall einer gänzlichen Enterbung? 3) Kann die Summe, die im Jahre 1800 in clevischem Gelde bestimmt ist, in dem damaligen Verhältniß von 6 zu 5 in Preuß. Courant gefordert werden? oder nur in dem erst in der franz. Zeit von 1836-1813 aufgekommenen Verhältniß von 13 zu 10? Rechtsfall

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