Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

lastetes Grundstück angekauft hat, ohne sich jedoch per-
sönlich zur Zahlung dieser Schulden zu verpflichten, !n
executivis nicht zum Personal-Arrest gezogen werden
können.
Ich hoffe, durch die Mkttheilung des obigen Falls
die Kummer-Thränen manches schönen Auges, dessen
legaler Bewunderer nicht zum Besten wirthschaftet, trock-
nen zu können; denn es ist kein kleines Leiden, sich um
das aes alienum der theuren Halste, vielleicht für
Champagner und Austern contrahkrr, im Stillsitzen üben
zu müssen.

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