Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

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gezogen, nachher wiedergekehrt war, seinem Vater Peter
Caspar Breddemann häusliche Dienste, und
zwar, wie er behauptet, gegen die mündliche Zusiche«
rung der künftigen Hofsfolge geleistet. Als der Hof
aber einem anderen Sohne übertragen war, klagte Hein»
rkch- Peter Bredp emanu auf eine zu 80 Thaler
-jährlich angeschlagene billigmäßige Vergütung seiner häus-
lichen Dienste.' Die ersten zwei Erkenntnisse, waren ver-
schiedenen Inhalts. Daü Geheime Ober-Tribunal erließ
am "17. Scptbr. 1836 ein Resolut, wonach der That-
umstand, daß Kläger, in einem von dem Verklagten gc-
Mictheten Hause gewohnt, ermittelt werden sollte. Nach-
dem' dies geschehen, wurde dennoch auf Grund des §.
121» A. Li R. II. 2., und weil der die Hofsfolge zu-
sichernde ^'Vertrag «nichtig, .auch bei Leistungen unter As-
und Descendentcn nach A. L. R. I. 11. 1042. eine
Schenkung zu vermuthen, der Kläger, und zwar diesmal
beiden Instanzen abgcwiesen. Er ergriff die Nicht,'g-
-keilsbeschwcrde, und durch Erkenntniß des Geh. Ober,
^Tribunals vom 13. October 1838 wurde das Erkenntniß
'des Ober-Landesgerkchts zu Hamm vom. 23. Januar
1838 vernichtet und kn der Hauptsache das Urtel deS
Lanp-.ynd Stadtgerichts Schwelm vom, 3.Mrz-1835
kn so weit abgeändert, daß Verklagter dem Kläger für
die von demselben in dem Zeitraum vom" 1. November
1628 bis 20. Dezember 1833 geleisteten wirthschaft-
lichen Dienste eine Vergütung' von 40 Thlrn. jährlich,
also 205 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. nebst 5 Procent Zinsen
-seit dem - 7« October- -,1834 als dem Tage 7der Klage,
^behLudiguug zu bezahlew schuldig. - ^

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