Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

XXV. Ob der Forstschutzbeamte des Wald-Cigenthttmer-,
dem daS Jagdrecht in seinem Walde nicht zustehr,
'.dort ein Schießgewehr tragen dürfe? Erörterung
mit Mrttheilung einer Allerh. Cab. Ordre. Don
Sommer.289
XXVI. Ueber daS Cönsolidations-Prinzip in der Dort«
munder Gütergemeinschaft, und ob nach Dortmunder
Statutar-Rechte bei unbeerbter aber mit Kindern
gesegnet gewesener Che der überlebende Gatte blos
den Nießbrauch der zweiten Halste erbe, oder die
ganze GütergemeinschaftS-Masse behalte? Mitge-

theilt von Sommer.293
XXVII. Die Statutarrechte des Herzogthums Westfalen.
Dom Herrn Land, und Stadtgerichts-Nathe I. S.
Seibertz zu Arnsberg.303
XXVIII. Die Restitution des Minorennen gegen den
, Ablauf von Prozeßfristen findet nicht zu Gunsten
Minderjähriger, welche noch unter der väterlichen -
Gewalt stehen, statt. Nechtsfall, mitgetheilt von
Sommer , . ..324

, Uederstckt der juristischen Literatur vom Februar bi-
Mai 1638.
XXIX. Kann der Staat gegen die in Felge der Cabinets-
Ordre vom ii. Februar 1832 als Caution erhal-
tenen Baarzahlungen mit anderen Forderungen,
alS wofür die Caution bestellt, compensiren?
Stebt die Verzinsung der Natur des Depositum-
entgegen? Nechtsfall. mitgetheilt von Sommer 327
XXX. MUß auch bei unbeweglichen Sacken dem Besitzer
in gutem Glauben das, was er dafür gegeben,
.vom Vindikanten ersetzt werden? RechtSfall, mit-
getheilr von Sommer.34l
XXXI. Findet gegen Geld- und Vermögens-ttebertrags-
Derträge unter Lebendigen nach gemeinem und nach
'' preußischem Neckte die Pslichttbeils-Ergänzungs-
klage statt? Gibt eS eine anticipirte Erbfolge,
und mit welchen Wirkungen? Rechtsfall, mitge-
theilt von Sommer.348
XXXII. lieber einen Versuch, die Vorschriften des §. 52.
deS Anh. zum Allg. Landrechre und der Declaration
vom 3. April 1824 auS der deutsch-rechtlichen An-
sicht von subjectio«dinglichen Obligationen zu er-
klären. Bom Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor
von der Hagen zu Hamm.. 359
XXXIII. Bemerkungen zu der Verordnung wegen Ein-
fübrnng eineS gleichmäßigen Verfahren- bei der
Insinuation der richterlichen Erkenntnisse und bei

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer