XXV. Ob der Forstschutzbeamte des Wald-Cigenthttmer-,
dem daS Jagdrecht in seinem Walde nicht zustehr,
'.dort ein Schießgewehr tragen dürfe? Erörterung
mit Mrttheilung einer Allerh. Cab. Ordre. Don
Sommer.289
XXVI. Ueber daS Cönsolidations-Prinzip in der Dort«
munder Gütergemeinschaft, und ob nach Dortmunder
Statutar-Rechte bei unbeerbter aber mit Kindern
gesegnet gewesener Che der überlebende Gatte blos
den Nießbrauch der zweiten Halste erbe, oder die
ganze GütergemeinschaftS-Masse behalte? Mitge-
theilt von Sommer.293
XXVII. Die Statutarrechte des Herzogthums Westfalen.
Dom Herrn Land, und Stadtgerichts-Nathe I. S.
Seibertz zu Arnsberg.303
XXVIII. Die Restitution des Minorennen gegen den
, Ablauf von Prozeßfristen findet nicht zu Gunsten
Minderjähriger, welche noch unter der väterlichen -
Gewalt stehen, statt. Nechtsfall, mitgetheilt von
Sommer , . ..324
, Uederstckt der juristischen Literatur vom Februar bi-
Mai 1638.
XXIX. Kann der Staat gegen die in Felge der Cabinets-
Ordre vom ii. Februar 1832 als Caution erhal-
tenen Baarzahlungen mit anderen Forderungen,
alS wofür die Caution bestellt, compensiren?
Stebt die Verzinsung der Natur des Depositum-
entgegen? Nechtsfall. mitgetheilt von Sommer 327
XXX. MUß auch bei unbeweglichen Sacken dem Besitzer
in gutem Glauben das, was er dafür gegeben,
.vom Vindikanten ersetzt werden? RechtSfall, mit-
getheilr von Sommer.34l
XXXI. Findet gegen Geld- und Vermögens-ttebertrags-
Derträge unter Lebendigen nach gemeinem und nach
'' preußischem Neckte die Pslichttbeils-Ergänzungs-
klage statt? Gibt eS eine anticipirte Erbfolge,
und mit welchen Wirkungen? Rechtsfall, mitge-
theilt von Sommer.348
XXXII. lieber einen Versuch, die Vorschriften des §. 52.
deS Anh. zum Allg. Landrechre und der Declaration
vom 3. April 1824 auS der deutsch-rechtlichen An-
sicht von subjectio«dinglichen Obligationen zu er-
klären. Bom Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor
von der Hagen zu Hamm.. 359
XXXIII. Bemerkungen zu der Verordnung wegen Ein-
fübrnng eineS gleichmäßigen Verfahren- bei der
Insinuation der richterlichen Erkenntnisse und bei