Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

30. Ueber den Einfluß der Aufhebung des Leibeigenthums auf die Verhältnisse mahljähriger Besitzer : Rechtsfall

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XXIII.
Heber den Einfluß der Aufhebung des Leib-
■: eigeNthums ans die Verhältnisse mahl-
^ jähriger Besitzer.
Rechtsfall, mitgetheilt
von
Herrn Ober-Landesgerichts-Rathe v. ViebahN ju Münster.

§)cr Colon R. war 1780 vom Domcapktel zu Münster
zum Gewinn des A. Colonats zugelassen, und seine Witwe
schritt 1798 den 19. Juli zur zweiten Ehe mit dem
Colon Br., welchem vom Domcapitel 20 Wahljahre ge-
setzt wurden, und 1805 wurde auch seine zweite Ehefrau
auf den Rest der Wahljahre zugelassen. Beide Eheleute
blieben auch nach Ablauf der Wahljahre in Besitz deS
Colonats, indem sie sich von zwei Kindern des R. ihre
Rechte hatte übertragen lassen; eine Tochter desselben
die Ehefrau B. trat aber nun mit ihrem Ehemann kla-
gend auf und sie verlangten, Beklagte sollten ein In-
ventar ihres gesammten Vermögens auflegen, und ihnen
ein Drittheil des aus dem Inventar sich ergebenden
Tarationswerths heraus geben, nach voriger Regulirung
der Leibzucht und des Brautschatzes. Beklagte gestanden

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