Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

Rödek. Kritische Beiträqe jur Vergleichung merkwürdiger
deutscher und ausländischer Gesetzgebung und Rechtspflege
über die außereheliche Gefwlechtsgememschaft, Vaterschaft und
Kindschaft, zunächst in Bezug auf den Art. 340. deS Code
Napoleon: ,,la recherche de la paternite est inter-
dite,4t mit einem Anhänge über die Strafen der Unzucht
und der Verführung, gr. i2. CVI u. 114 S.) Darmstadt,
Heyer's Hofbuchhandlung, geh. 12V2 Sgr.
Scholz der Dritte. Das Schäferrecht nach gemeinem Rechte
und mit besonderer Rücksicht auf die Gesetze mehrerer deut-
schen Staaten, gr. 8. (XLVI und 398 S ) Braunschweig,
Vieweg u. Sohn. 2 Thlr. lo Sgr.
Schröter (L.). System des Allgem. Landrechts. Dogmatisch
und historisch dargestellt. Ir Band. 1s Heft. (XII». 14b0.)
gr. 8. Berlin, Heymann. * 25 Sgr.
Rainen- und Adreßbuch der preuß. Juristen, mit Aneabe deS
Datums ihrer Bestattung. Herausgeg. von der Redaktion
. deS CentralblatteS für preuß. Juristen. (C. F. Rauer.)
Jahrgang 1837 gr. 12. (258 S. und 1 Kupf.) Berlin,
Hirschwald. 20 Sgr.
Themis. Juristische Zeitung für die Preuß. Staaten. 7r
Jahrgang, 1838. Redigirt von Dr. Straß 52 Nrn.
(Bogen). Nebst Beiblatt zur Juristischen Zeitung ThemiS.
S2 Nrn. (/2Dogen) gr. 4. Berlin, Th. Brandenburg sen. "
4 Thlr.
lieber die Lehre von dem Uebergange der Forderung - Rechte-
durch Universal- und Singular-Succession rc. Von C. F.
Koch.. Recension, abgedruckt aus dem Centralblatt 8.
l44 S.) Berlin, Hirschwald. geh. 5 Thlr.
Urtheil des König!. B. Appellations-GerichtS zu Zweibrücken
über die bestrittene Rechtsfrage: Sind die Grundacten nach
dem. französischen Rechte und dem Rechte der ehemaligen 4
Departements des linken RheinuferS, und namentlich die
allda bestehenden Erbbestandsrenten, Erbrachte, durch das Gut
selbstgeschuldete, demselben anklebende, auf jeden 3ten Bo-
jltzer sich fortpflanzende und auf einer Zerstückelung der Pro-
prietätsrechte beruhende Lasten, somit ImMobiliar- Rechte?
Oder aber nur dem Kaufpreis gleichgestellte Mobiliar-For-
derungen, auf deren Leistung der Renten-Gläubiger gegen
dritte Besitzer keine directe Klage hat, und die, zur Wirk-
samkeit gegen Dritte, der Inskription bedürfen, und durch
Jnscription purgirt werden? gr. S. (59 S.) Kaiserslautern,
Tascher. geh. 7% Sgr.

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