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für vorübergehende Zwecke ohne Veräußerung, und zwar
Vorspanns-Verpflichtung. E. Zwangsabtretung privativer
Rechte durch Aufhebung von Privilegien und Auf- und
resp. Ablösung der Zwangs-, Bann-, Gewerbe- und
Realberechtigungen. F. Verordnungen in Bezug auf Stem-
pel- und Sportelfreiheit beim Expropriations-Verfahren.—
Sodann folgt II. Gesetzgebung über Vor- und Wieder-
kauf, Verkaufsberechtigung, Berichtigung des Befitztitel«,
Regulirung des Hypothekenwesens, Zahlung einer Depo-
nirung, so wie Verzinsung der Kaufgelder bei den zur
Expropriation gesteUten und durch solche erworbenen Grund-
stücken , Vcrthcilung der Grund - und Kommunalabgaben
von den erpropriirten resp. abgezweigten Grundstücken und
Verlust oder Bestand der Rittergutseigenschaft nach den
Vorschriften der preußischen Rechtsbücher. III. Gesetzgebung
über Zwangsabtretung des Eigenthums für Zwecke de»
Gemeinwohls nach der französisch-rheinischen Gesetzgebung.
IV. Gemeinrechtliche Bestimmungen über das Expropria-
tionswesen in Neu-Vorpommern und Rügen, so wie in
dem ostrheinischen Tbeil des Regierungsbezirks Koblenz.
V. Expropriations-Gesetzgebung für die ehemals Nassau» -
schen Landestdeile des Regierungsbezirks Koblenz, so wie
für die Stadt Wetzlar und deren Landesgebiet. VI. Ueber
die Befugniß des Staates, ein Recht Jemanden zum
Wohl des gemeinen Besten zur Veräußerung seines Eigen«
thumS zu zwingen, einem Dritten mit allen rechtlichen
Befugnissen und daraus entstehenden Folgen zu überlassen.
Der Verfasser liefert bier recht brauchbare Zusammen-
stellungen. Er gibt jedes Mal die betreffende Gesetzgebung,
die Doktrin, die Administrations - und Gerichtspraxis, und
zwar Alles handlich. Wer sich praktisch mit solchen Ge-
genständen beschäftigt, wird dem Verfasser sehr dankbar
sein, er hat einem Bedürfniß abgcholfen. — ES gibt
eigends organistrte Naturen für solche Schriften, der Herr
Verfasser hat nicht weniger als dreizehn ähnliche Zusam-
menstellungen über Judenwesen — Gesinderecht — Maß«
und Gewichtsordnung — Eisenbahnwesen, Dampfmaschinen,
Holzdiebstahlsgesetz, ständische Verfassung, GeldkrisiS und
Pauperismus, Gesetzsammlung- und Amtsblatt-Reperto-
rien geliefert. — Druck und Papier sind gut.
XIII. 2»hrz«»g 4» Jötft,
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