57.
Juristische Zeitläufte
:
Fortsetzung
Von Sommer
487 -
Theile, tfiteit die Konsolidation begünstigenden
Retrakt, mit dem hier zur Frage stehenden, die Erhal-
tung einer angenehmen Gemeinschaft be-
zweckenden Retrakt, zu verwechseln. Einen Retrakt, der
die Gemeinschaft aufhebt, hat der §. 561. nach seinen deut-
lichen Worten nicht beabsichtigt. ES ist hier alles positiv,
man darf nichts a priori hineinlegen, keinen allgemeinen
Grundsatz hereininterpretiren, welcher der ausgespro-
chenen Bestimmung e äismotro widerspricht. — Wir
glauben daher, daß die Entscheidung des ArnSberger Ober-
landesgerichts doch noch die richtigste ist. — Es wird
als» auch wohl bei Schiffsrhedern der Retrakt nur, wenn
die Fortsetzung der Gemeinschaft möglich, auszuüben sein,
obgleich §. 143 ff. A. L. R. Thl. H. Tit. 8. ausdrück-
lich nichts davon sagen; sie sprechen doch wenigstens immer
von Mitgliedem in der vielfachen Zahl, und unterstellen
natürlich die allgemeinen Grundsätze des Tit. 17. Thl. I.
§. 61. ff.
1L.
Juristische Zeitläufte.
vor»
Sommer.
Fortsetzung.*)
6.
Es schließt sich jetzt ein Jahr ab, seit das Gesetz v. 21.
Juli 1846 über das neue Verfahren in Civil-Sachen aus«
*) S. »origes Heft S. 326 — 340.
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