Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 13 (1848))

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scufzer über die enorme Höhe deS PaquetportoS erlaubt
sein, da schwerlich ein Aktcnfaeeikcl unter 28 Sgr. ftinen
Weg au- unserer Provinz nach Berlin findet.
Nock Eine! In casu ist die Instruktion über die Veri-
tät rer eingeklagten Forderungen angeordnet. Wie, wenn
meinem Mandanten die Justifikation eines kleinen Postens
von circa 20 Sgr. nickt gelingt, das Gericht erster In-
stanz seinem Grundsätze getreu bleibt und bei der abwei-
senden Entscheidung bcharrt, auch im NekurSwege keine
Abänderung erfolgt?

In Sacken des KstufmannS Simon Kemper zu Neuen-
kirchen, jetzt Imploranten wider die Anna Katharina Pott-
hoff gut. Jost-Pa sch mann zu Westerwiehe, vertreten
durch ihren Vormund, den Kolon Hilker daselbst. Ver-
klagte jetzt Jmploratien, erkennt der erste Senat des Kö-
niglichen Gebrimcn Obertribunals für Recht:
daß ras Urtel des zweiten Senats des Königl. Obcr-
lanvcsgericktS zu Paderborn vom ll. Mai 1847 zu
vernichten, dessen Kesten niederzuschlagcn, das etwa dar-
nach Geleistete sofort zu erstatten und in der Hauptsache
Kläger nicht, wie in dem Urte! des König!. Land- und
Stadtgerichts Bielefeld vom 28. Oktober 1846 gefcheben,
mit feiner Klage abzuwcifcn, vielmehr zuvörderst der
vom Kläger über die Verität rer Forderung angegebene
Biweis aufzunehmrn, dadurch fcstzustellen, zu welcher
Zeit die einzelnen Forderungen des Klägers entstanden
sind, hiernächst aber in der Sache selbst, sowohl in Be-
treff deS ring! klagten Nestkapitals mit Zinsen, als auch
in Betreff des Einwandcs der Verklagten, daß die ver-
ehelichte Boekamp mit in Anspruch zu nehmen sei,
so wie der Kosten wegen anderweit in erster Instanz zu

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