Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 13 (1848))

7. Ist die Ausübung des Vorkaufsrechts, gleich der Erklärung darüber an eine Frist gebunden? Rechtsfall

31

Die Verurtheillmg in die Kosten ist nach §. 10. Tit.
23. der Prozeßordnung eine Folge der Bestätigung des
AppellationS-ErkenntnisseS.
Berlin, den 29. Dezember 1845.
Mühler.

III.
Ist die Ausübung des Vorkaufsrechts, gleich der
Erklärung darüber, an eine Frist gebunden?
R e ch t s f a l l,
mitgetl'eilt
vom
Herrn QberlandesgerichtS--Asseffor Pape zu Dortmund.
Äer Kaufmann S. kaufte unter'm 30. November 1843
von der Wittwe S. die dieser an dem Scheidter-Hofe
zustehenden und ließ der Ehefrau des Fuhrmanns S.,
welche an diesem Hofe zu betheiligt, unter'm 19.
September 1844 eine Abschrift des Kaufkontrakts durch
einen Notar zustellen, um ihr Vorkaufsrecht auszuüben.
Diese gab darauf durch einen notariellen Akt vom 8. Ok-
tober die Erklärung ab, daß sie das Vorkaufsrecht ausüben
und am 11. November, nach vorheriger Mittheilung einer
vollständigen Liquidation, Zahlung leisten wolle. Dieses
geschah jedoch nicht, sie bestimmte vielmehr in einem wei-
tern notariellen, dem Käufer mitgetheilten Akt von dem-
selben Tage, die Zahlung auf den 15., und an diesem
Tage durch eine nochmalige notarielle Erklärung auf den
19. November. An diesem Tage, Abends halb 11 Uhr,
will sie nun dem Käufer die Anzeige haben machen lassen.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer