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rechts in den kurzen Fristen der landrechtlichen
Verletzungsklage des Käufers verjähre? Zwei
Rechtfälle, mitgetheilt von Sommer . . . 663
xr.nr. Ob im Herzogthum Westphalen jeder Eingesessene
der keine alte Sohlstätte besitzt, als Beilieger
der Gemeinde zu einer jährlichen Abgabe von
2 Thlr. verhaftet, oder ob diese Abgabe nur ein
firirter Beitrag zu den Communallasten sey, so,
daß sie wegfalle, wo der Eingesessene zu den
Communallasten selbst beiträgt? Nechtsfall, mit-
getheilt und eingeleitet von Sommer . ' . 695
xr.iv. Ueber Ehesachen und insbesondere Ehescheidungen,
uneheliche Vaterschaft, Stuprum und Bordelle,
in Beziehung auf Gesetzgebung und anderweite
obrigkeitliche Behandlung. Ein Beitrag zur
Revision deS Preußischen Allgem. Landrechts.
Von F. v. G.
„Dein Reich komme."
„Dein Wille geschehe wie im Himmel, also
auch auf Erden."
Recension von Sommer.700
xlv. Die Hypothek des Eigenthümers. Ein Versuch
über den §. 52. des Anhanges zum Allgemeinen
Preußischen Landrecht und tue Declaration vom
3. April 162U. Von Albert Friedr. von der
Hagen, Or. der Philosophie, Königl. Preuß.
Ober-Landesgerichts-Assessor. Arnsberg, 1636.
Bei A. L. Ritter. Recension von Sommer 704
xlvi. Handbuch des Preuße Privatrechts, als zweiter
Theil des Handbuchs des Preuß. Civilrechts.
Bon Temme, Königl. Kreis-Justiz-Rath und
Mitglied des literarischen Vereins der Graf-
schaft Mark (jetzt Director des Jnquisitoriats
zu Stendal). Recension von Sommer . .717