Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 2 (1836))

Cfite
11. nach dem Gemeinen in Deutschland
geltenden Rechte, und Ul. nach dem All-
gemeinen Landrechte für die Königlich
Preuß.Staaten; als Leitfaden für die Rechts-
kandidaten Behufs ihrer Vorbereitung zur Prü-
fung von Anton August Bernhard- Königs.
Preuß. Patrimonialrichter in Oberschlesien. 1s
Heft. Recension von Sommer . . . . 549
xxxv. Ueber Auffolge in Bauerngüter, in drei Beiträgen.
Zweiter'Beitrag. Von Hrn. Ober-Landesgerichts-
Assessor Piners in Arnsberg.551
xxxvr. Vertrage über das Eigenthum an Immobilien
von nicht über 50 Thtr. unterliegen nicht un-
bedingt, sondern in der Regel gar nicht der
schriftlichen Form. Von Sommer . . . 599
xxxvrr. 1) Ob der Vorbehalt des Eigenthums den Ver-
käufer zur Aufhebung des Vertrages selbst
berechtiget, oder
2) welche sonstige Rechtsverhältnisse die Aus-
übung jenes Vorbehalts herbeiführe.
Rechtssall mit Abhandlung von Sommer. . 614
xxxvin. Beitrag zur Lehre vom Wasserrecht. Von Fr.
Th. Boele.627
XXXIX Ueber die Erbfolge nach den Statutarrechten der
Grafschaft Recklinghausen. Als Beitrag zur Er-
läuterung der Kurkölnischen Rechts-Ordnung.
Von Herrn Land- und Stadt-Gerichts-Direktor
Cvelt in Dorsten. (Beschluß.) .... 652
xi.. Ob Handlungsgesellschafter, zwischen denen nur
ein mündlicher Societäts-Contract besteht. Drit-
ten auS Verträgen einzelner Gesellschafter ver-
haftet seyen? ' RechtSfall und Abhandlung von
Sommer.674
xu. Geschichte der französischen Gerichts-Verfassung
vom Ursprung der Fränkischen Monarchie bis
zu unfern Zeiien. Aus den Quellen und besten
Schriftstellern dargestetlt von Joh. Paul Drewer,
Professor der Physik zu Düsseldorf. Erster Theil.
Recension von Sommer.679
xLii. Ob eine unter der Herrschaft deS gemeinen
Rechts begründete VertehungSklage des Ver-
letzers nach Einführung des allgemeinen Land-

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