Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 2 (1836))

62. Inhalt des zweiten Jahrganges

Inhalt des zweiten Jahrgangs.

i. Ueber die Transmission der Vertragsrechte. Nach
gemeinem deutschen Privatrechte und nach Preußischem
Rechte. Von Sommer . . ,..
ix. Zeitschrift für wissenschaftliche Bearbeitung des Preu-
' ßischen Rechts, herausgegeben von A. H. Simon
und H. L. v. S tramp ff. 2ten Bandes iS Heft.
Recension von Sommer (Beschluß.) .... 15
an. Ueber die Folgen der unterlassenen gerichtlichen Re-
gulirung des Altentheils. Abhandlung mit drei
Rechtsfällen von Sommer.30
iv. Ist der Verkäufer nach Preußischem Recht allgemein
berechtigt, den Kauf-Contract für den Fall, daß der
Käufer , den Kaufschilling nicht bei der' Uebergabe
zahlt, aufzuheben? Von Herrn Ober-LandesgerichtS-
Referendar K. G. Körte in Hamm.63
v. Von dem Rechte der von dem gütergemeinschaftlichen
Vermögen abgefundenen Kinder auf den Nachlaß der
Eltern, besonders auf den Nachlaß des vestorbenen
parens. Von Herrn Ober-Landesgerichts-Referendar

K. G. Körte in Hamm.73
vi. Ueber die Folgen der Uebernahme von Hypotheken-
' schulden aufRechnung der Kaufgelder. Von Sommer 78
vii. Heimfallsrecht und bäuerliche Erbfolge. Abhandlung
und Rechtsfälle von Sommer . . . . . . 90

Cap. I. Geschichtliche Einleitung.
Cap. II. Heimsallsrechte deS Gutsherrn.
Cap. Hl. Einfluß des Keimfallsrechtes auf die
bäuerliche Erbfolge.
Cap. IV. Einiges über die Untheilbarkeit der
Bauerngüter.
vm. Die Hypothek nach Preußischem Recht, als ein selbst-
ständiges dingliches, nicht accefforischeS, Recht be-
trachtet, mit Rücksicht auf das Recognitionssystem.
Don Fr. Th. Boele.172
ix. Welche Gesetze entscheiden nach den Bestimmungen
des allgenleinen LandrechtS über die Jntestaterbfolge
in Immobiliori? Von Hl ?n Ober-LandeSgerichtS-
Assessor Gustav Cappell in Hamm .... i9S

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer