Volltext: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 2 (1836))

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herbei, den sie verhüten wollen. Erlauben die bisherigen
Gesetze wirklich nicht die nothwendige Veräußerung dieser
Akentm) so ist es hohe Zeit, die Gesetze zu ändexu,
vollends'i^GeMdrn^wo-'diese an kein berechtigtes Oyt
als Pertinenzeit geknüpften Renten einen so bedeutenden
Dermigenstheil bilden, wie in Westphalen.

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