Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 16 (1854))

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alles, was in den letzteren über die Zulässigkeit der Vermischung
verschiedener Kathcgorien i» einem kautionsfreien Blatte gesagt
ist, sich auf die in der ersten Kammer dem ursprünglichen §. 21
gegebene Fassung bezieht, nicht aber auf die schließlich erfolgte
abweichende Fassung des §. 17 dcS PreßgesetzcS, — übrigens
das vom ersten Richter ausgestellte unpassende Beispiel und dessen
Ansichten über den Werth und Nutzen des Gesetzes in einer und
der andern Auffassung auf sich beruhen können; — daß hiernach
das Strafgesetz §. 42 des Preßgesetzes durch Nichtanwendung
verletzt und die am angeführten Orte angedrohte Strafe von dem
Angeklagten verwirkt ist, weil er durch Aufnahme der inkrimini»
tcn Aufsätze in J\§ 89, 91, 99 deö „Allgemeinen Anzeigers der
Gumbinner Volkszeitung für Litthauen und Masuren« die Grän-
zcn eines kautionssreien Anzeigeblatts überschritten hat, ohne daß
es daraus ankommt, ob zugleich — wie jedoch nicht anzunehmen
wäre — durch den politischen und socialen Inhalt jener Aussätze
die Kautionspflicht verletzt worden, — daß daher die Strafe aus
§. 42 neben der rechtskräftig wegen des tpolitischen) Inhalts der
Anzeige J\ß 11 der gedachten Zeitschrift pro 1852 erkannten
Strafe — jetzt auch noch wegen der oben erwähnten Nummern
89, 91, 99 verhängt werden muß, wobei es jedoch jetzt nicht
noch des vollen StraffatzeS bedarf, (§. 55 des St. G. B.). da
die bereits rechtskräftig bestrafte Kontravention mit den noch zur
Beurtheilung vorliegenden für eine und dieselbe — fortgesetzte —
Handlung zu erachten ist, — für Recht erkannt:
Daß das Erkenntniß des Criminal-Senats des Königl.
Appellations-Gerichts zu Insterburg vom 4. September zu ver-
nichten, hiernächst das Erkenntniß des Königl. Kreisgeri'chts zu
Gumbinnen vom 7. April d. I. in seinem angegriffenen Theil
dahin abzuändem, daß der Angeklagte noch wegen Ueberschreitung
der Gränzen der Kautionsfteiheit in den J\§ 89, 91 und 99
deS „Allgemeinen Anzeigers der Gumbinner Volkszeitung für
Litthauen und Masuren« mit zehn Thaler Gelde im Unvermö-
xvi, ZahkMg, 4 Heft. 35

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