Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Reg. 6/10 (1848))

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Jagd
1. der Commulien im Herzogthum Westfalen, deren
Verpachtung. R. F. VII. 257.
2. sie ist nicht Regal im Herzogtum Westfalen, ibid.
260.
Jagdberechtigte können dem Waldeigentdümer das
Tragen der Schießwaffen im Walde nicht unter-
sagen. R. F. VI. 345- und VH. 273. s. auch
Grundeigenthümer.
Jagdgerechtigkeit, Beitrag zur Lehre von derselben;
besonders über ihr Rechtsfundament. X 1.
Immobilien
1. s. Erbrecht.
2. ob Verträge über das Eigentbum daran, unbedingt
d. h. obue Rücksicht auf den Werth die schriftliche
Form erfordern. VII. 3- 8. 21. 39. 52. VIII. 4l.
3 Besitzverhältniffe und Verjährung bei mündlicher
Veräußerung der Immobilien VII. 41. 89. 620-
JnsinuationSwcscn über dasselbe, namentlich die In-
sinuationen durch die Post. X. 505.
JnterimSwirth s. Maljahre; maljähriger Besitzer.
Inventar
1- muß der Erbe ohne die Rechtswohlthat des Inven-
tars, nach preussischem Rechte unbedingt die Legate
ganz zahlen? VI. 527. s. auch Lehn.
2. wie dasselbe eingerichtet sein muß, um dem Bene-
fizialerben die Jnvmtarswohlthar zu sichern. R.
F. IX. 203. X. 559.
3. Wirkung der eidlichen Bestärkung des Inventars

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