Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 6 (1839))

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die Bestellung ausging, oder an dem, wo die
Bestellung empfangen und angenommen
/wurde?
3) Findet, wenn die französische Gesetzgebung über
die Verjährung entscheidet, auch die Bestimmung
des Art. 2224. des Code Napoleon, wonach .
die Verjährungs-Einrede in jeder Lage des Pro-
zesses entgegengesetzt werden kann, bei Gerichten,
nach deren Prozeß-Ordnung die Verjährungs-Ein-
rede an die Erceptionsfrist gebunden ist, An-
wendung? Rechtsfall, mitgctheilt von Sommer. 69
VI. Ueber wechselseitige Testamente. Vom Herrn Land-
und StadtgerichtS-Director Evelt in Dorsten . . 77
VH. i. Hat die unterlassene Anmeldung einer vor dem
1. Dec. 1825 im Arnsberger Ober-Landcsgerichts-
bezirk entstandenen Hypothek innerhalb derPräcln-
sivfrist unbedingt den Verlust derselben zur Folge?
ii. Wie sind ältere im Laufe der Präklusivfrist nicht ange-
meldete Hypotheken ans Immobilien zu klassinziren?
in. Wer ist nach §. 10. des Publ. Patents vom 21.
Juni 1825 unter ton dritten Besitzer zu verstehen?
iv. Findet wegen versäumter Anmeldung einer vor
dem 1. Dec. 1825 entstandenen Hypothek das Ver-
folgungsrecht gegen den dritten Besitzer auch dann
nicht statt, wenn diesem der Anspruch bei der Er-
werbung bekannt gewesen ist?
v. Werden die Reckte aus altern Hypotheken durch
die blcße Anmeldung erhalten?
vi. Ist die Anmeldung einer altern General-Hypothek
ohne Spezialisirung wirksam? .
vn. Gab eS nach Siegenschem Partikular-Rechte bis
zum 1. Dec. 1825 eigentliche general, inwiefern
s. g. stillschweigende Hypotheken, und inwiefern
giebt es der letztem im Fürstenthum Siegen noch
jetzt? RechtSfall, mit Abhandlung vom Herrn
Land- und Stadtgerichts-Assessor Theod. Koch sing
zu Siegen.117
VIU. Ergänzungen und Erläuterungen der Preuß. RechtS-
' blieber durck Gesetzgebung und Wissenschaft. HerauS-
gegeben von H. Gr äff, C. F. Kock, L. v. .
Rönne, H. Simon und A. Wenzel. Fünf
Theile. Recension von Sommer.171
IX. Nachschrift zu der Abhandlung Seite 25 vom Hrn. Ober-
Landesgerichts-Assessor Arndt's in Paderborn . . 175
X. Ifeber die den Erben zustehenden Rechtsmittel. Ab-
handlung vom Herrn Ober - Landesgerichts - Assessor.
Körte in Tecklenburg.177

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