Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 6 (1839))

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3) Dem Gutsherrn steht bei Auslobunzen der
Hoseskinder überall keine Co'ncurrenz mehr zu.
4) Durch die Anerkennung eines Testaments wer-
den nur die darin enthal'enen Dispositionen
für den Anerkennenden verbindlich, nicht aber
werden dadurch alle darin enthaltenen, bloS hi-
storischen Anführungen zur formellen Wahrheit.
Rechtsfall, mitgetheilt von Sommer .... 429
XXIX. Ueber die neue Gestaltung der Rechtsmittel durch
die Deklaration und Instruction vom 6/7. April 1839.
Don Sommer.. 447
XXX. Entscheidungen des Königl. Geh. Ober-Tribunals,
herausgegeben im amtlichen Aufträge von Dr. A.
H. Simon und H. L. v. Strampff. LrBand.
Recension von Sommer., . . ‘ . 457
XXXI. Die Beilieger im Herzogthum Westphalen find nur
dann^ zur Entrichtung eines WeidegeldeS an die
Gemeinde verbunden, wenn sie die W(ide auf un-
getheilten Gemeinheitsgründen; nicht aber, wenn sie
die Hude als wechselseitige Koppelhude auf den
Grundstücken deS Einzelnen ausüben. Rechtsfall,

mitgetheilt von Sommer ..467
XXXII. Ueber eine neue Vormundschafts-Ordnung und
einen neuen GroßjährigkeitS-Termin in Preußen.
Don Sommer.4?o
XXXIII. 1. Entscheiden bei der Erbfolge hinsichtlich der

Zmmobilien die Gesetze der Gerichtsbarkeit
unter welcher sich diese befinden?
u. Wird, wenn der Erblasser bestimmt, daß der
Pflichtteil an Gelde gewährt werden solle, ohne
daß er auf eine gewisse Summe von ibm festge-
setzt worden, der Psiichttheilserde dennoch Mit-
eigenthümer der erbschaftlichen Immobilien?
ni. Haben die adlichen Tochter im Herzogthum -
Westphalen, wenn sie auch nicht verzichtet ha-
ben, dennoch kein Erbrecht auf die Güter?
iv. Muß diese Gewohnheit als in der einzelnen
betreffenden adlichen Familie hergebracht nach-
gewiesen werden?
v. Findet diese singuläre Succession auch dann
statt, wenn der Besitzer eines westphälischcn
Ritterguts außer dem Herzvgthum Westphalen
sein Domicil habe?
Rechtsfall, mitgetheilt von Sommer . . . . 476
Uetersicht der juristischen Literatur von Juli bis September
1639.

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