Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 3 (1837))

solchen .Jnterpretationswerth haben, alt. eine sonstige
doktrinelle Interpretation. '
Unter solchen Umstanden kann das Appellations-
Erkenntniß, welches auf einer gleichen, wenn auch nicht
vollständig durchgeführten Interpretation beruht, keiner
Vernichtung unterworfen seyn, und wenn .Implorant
ferner
2) auch den §. 488. der Concurs - Ordnung ver-
letzt findet, weil hiernach die in der Classifikations-
Ordnung bestimmten Vorzugsrechte »ur denjenigen
Forderungen, welchen sie ausdrücklich begelegt sind,
zu statten kommen, auf andere bloß ähnliche For-
derungen aber nicht ausgedehnt werden sollen, so
findet dieser als cjn besonderer Punkt aufgestellte
Thekl der Beschwerde zum Theil schoy in dem
Borangeschkckten seine Erledigung.
Auch ist diese Gcsctzstelle, wenn es einmal auf
eine stricte Interpretation ankommen soll, in concreto
schvi« darum nicht anwendbar, weil hier, von keiner ähn-
lichen Forderung die Rede ist.
Die Forderungen der Zmplorateu, vor welchen Im-
plorant den Vorzug verlangt, sind persönliche auf Ere«
kution gestandene Forderungen, deren wegen sie die
Subhastatio» crtrahkrt haben und dadurch einen Titel
zum Pfandrecht in Anspruch nehmen, re5p. als immit-
tirte Gläubiger so lange betrachtet seyn wollen, bis sie
die Eintragung in's Hypothekenregister bewirkt haben.
' Ob sie diese Immissions-Qualität haben/ hängt aller-
dings von der Disposition des §. 448. ab, wenn aber
der Richter nach seiner materiellen Beürtheklung den Er*

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