Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 3 (1837))

V

beite
XLIX. 1) Gehen im Recognitions - System die Lei der.
Subhastatio» nicht angemeldeten Reatlasten
auf den Erwerber über?
2) Wirkt die Präcluflon der Real-Prätendenten
auch, wenn gleich solche nicht öffentlich bekannt
gemacht worden? Rechtsfall, mitgetheilt von
Sommer. . . . . ..577
L. 1) Ob in Folg; der Verordnung vom 14. Oec.
1833 in ConcurS und Liquidations-Prozessen
die Appellation auch noch nach Ablauf der
6 Wochen im Termine zur Regulirung der
Appellationen angemeldet werden könne?
2) Ist e« eine Nichtigkeit, wenn der Richter auf
den Grund einer von den Partheien nicht
vorgcbrachten Rechts-Einrede entscheidet?
- 3) Kann ein richterlicher Beamter die Cession
einer auf einem rechtskräftigen Urtel beruhen-
den Forderung ohne besonderes Anerkenntniß
deS Schuldners annehmen?
4) Findet dieses Verbot auch auf eingetragene
Forderungen Anwendung? Rechtsfall, mit-
getheilt von Sommer. ggl
LI. Welche Gesetzgebung entscheidet über Mobiliar-Fid«.
rommisse, insbesondere über dernn Aufhebung? Don
Sommer. .. 593
LH. Ueber die Verpflichtung des ErbverpachterS zur fort-
währenden Entrichtung der nach dem Fuße der Grund-
steuer umgelegten Commuual-Lasten. Rechtsfall, mit-,
getheilt von Sommer. .. 599
LIÜ. Noch Einiges über den §. 233. des A. L. R. I.
21., und über die tzorm des Leihvertrags überhaupt:
als Nachtrag zu dem Aufsatze S. 177. Dom Herrn
Ober-Landesgerichts-Assessor ArndtS in Paderborn 617

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer