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XLIX. 1) Gehen im Recognitions - System die Lei der.
Subhastatio» nicht angemeldeten Reatlasten
auf den Erwerber über?
2) Wirkt die Präcluflon der Real-Prätendenten
auch, wenn gleich solche nicht öffentlich bekannt
gemacht worden? Rechtsfall, mitgetheilt von
Sommer. . . . . ..577
L. 1) Ob in Folg; der Verordnung vom 14. Oec.
1833 in ConcurS und Liquidations-Prozessen
die Appellation auch noch nach Ablauf der
6 Wochen im Termine zur Regulirung der
Appellationen angemeldet werden könne?
2) Ist e« eine Nichtigkeit, wenn der Richter auf
den Grund einer von den Partheien nicht
vorgcbrachten Rechts-Einrede entscheidet?
- 3) Kann ein richterlicher Beamter die Cession
einer auf einem rechtskräftigen Urtel beruhen-
den Forderung ohne besonderes Anerkenntniß
deS Schuldners annehmen?
4) Findet dieses Verbot auch auf eingetragene
Forderungen Anwendung? Rechtsfall, mit-
getheilt von Sommer. ggl
LI. Welche Gesetzgebung entscheidet über Mobiliar-Fid«.
rommisse, insbesondere über dernn Aufhebung? Don
Sommer. .. 593
LH. Ueber die Verpflichtung des ErbverpachterS zur fort-
währenden Entrichtung der nach dem Fuße der Grund-
steuer umgelegten Commuual-Lasten. Rechtsfall, mit-,
getheilt von Sommer. .. 599
LIÜ. Noch Einiges über den §. 233. des A. L. R. I.
21., und über die tzorm des Leihvertrags überhaupt:
als Nachtrag zu dem Aufsatze S. 177. Dom Herrn
Ober-Landesgerichts-Assessor ArndtS in Paderborn 617