Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 3 (1837))

53. Inhalt des vierten Heftes dritten Jahrgangs

Inhalt des vierten Mettes
dritten Jahrgangs.

Seite
XU. Öb nach den §§. 1 — 4. Cap. 73. der Cleve«
Märkischen Bergordnung vom 2Y. April 1766 und
den §§. 99—101. des Ä. L. N. II. 16. dasZehntrecht
auch auf Gußwaaren, so durch den ersten Schmelz-
prozeß gewonnen, gehe? Rechtsfall, mitgetheilt vom
Herrn Ober-Landesgerichts« Assessor Brandts ju
Arnsberg . . ... . 501
YT.TT- 1) Auch schon vor der Isten Verordnung vom 4.
Märr 1834 erlangte der Gläubiger, welcher
mit Uebergehung der Sequestration die Subha-
statio» ausbrachte, dadurch ein pignus prae-
torium.
2) Neue Gesetze können auch pro praeterito
wenigstens einen solchen Znterpretations- Werth
haben, als eine sonstige doktrinelle Interpretation.
3) Der §. ». der ConcurS-Ordnung hindert den
Richter nicht, zur Beurtheilung der Qualität
einer Forderung das Gesetz zu interpretiren.
Rechtsfall, eingeleitet von Sommer . . «519

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