3«t. Zum Gebrauch sowohl für die Behörden, als für die
Partheirn, bei Dismembralionen, Gemeinheits-Theilungen und
Ablösungen, bei Rezulirung der gUtsherrlich-bänerlichcn Ver-
hältnisse und bei Hypothek-Rezulirungen. In 4 Abrhcilungcn.
Svstemati'ch zusainmengcsteilt uni bearbeitet, (lste Ablheil.)
Ister Band. gr. 8. (XXXII. u. 621 S., Inhaltsverzeichniß
1V2 Bog.) Scivjig, Barth. 2 Thlr.
Darstellung. Slctenmäßige, der gerichtlichen Verfahrens wider
den ehemaligen Cvmpastor Amthor zu Rellingen, nebst Nach-
richten über dessen Dienstentsetzung. gr. 8. (488 S.1 Leipzig,
Steinalker, geh. 7% Sgr.
Diedemann, Dr., Die Königl. Sächsische Gesinde-Ordnung
vom 10. Januar 1835 nebst dazu gehöriger Verordnung,
eingcleitet und mit steter Hinweisung auf die Entwürfe;
so wie auf die von den Deputationen der beiden Kammern
an diese erstatteten Berichte und die über die Berathungen
der Kammern abgesaßten Protvcolle, in so weit nothig er-
klärt und erläutert, gr. 12. (150 S.) Grimma, Ver-
lagS-Cvmtoir. geh. 15 Sgr.
Entwurf zu ej»em Criminalgesetzhiich für das Königreich
Sachsen. (Mit den Motiven.) gr. 4. (106 S.) DreSde».
(Leipzig, Fr. Fleischer.) 15 Sgr.
Fullati, J-, Uelicr Begriff und Wesen des römischen
Omen und über dessen Beziehung zuin römischen
Privatrechte, gr b. (IV. und lOU L.) Tübingen,
Osiander _ ^0 ,&r"
Fischer, Einige Bemerkungen über die beiden Druckschrillen'
leg Herrn LandschaftS-Direcror v, De bschütz die Fragen
A. Ist die gegenwärtige bestehende Vcrpstichtung, Pfandbriefe
nur "durch Pfandbriefe abzulösen, in sich unabänderlich und
dem allgenieinen Interesse förderlich? und B. wie kann die
Schlesische Landschaft unter Allerhöchster Genehmigung jetzt
im Geiste ihrer ursprünglichen (Stiftung zum Wcble der
Schlei'. Gutsbesitzer wirksam sein? betretend, gr. 8. (24 S.)
BreSlan, Aterhvlz. geh. • 5 Sgr.
von Goertz, E. C. 31., I,.ber den Eid in religiöser und po-
litischer Hinsicht, so wie über den jetzt herrschenden Mißbrauch
desselben in den Gerichten. Für Gebildete und Ungebildete
aller Stände verfaßt. 8, (IV. und 36 S.) Quedlinburg,
Passe, geh. 10 Sgr.
Hasemann. 5?. 3, Handbuch der freiwilligen GerichtSbarkelt.
gr. 8. (XU. und «56 O.) Berlin, Brandcnburg's Ver-
lagShandlung. 2 Thlr. 20 Sgr.
Hahn. C. W, Da» Holzdiebstahlgesetz vom 7. Juni 1821. mit
Commentar, Ergänzungen u. Beilagen. Handbuch für Forst,
richtet, Forstveamteu-Waldeigenthümer. Zweite uwgearbeitete